Baulandsachen
Am Landgericht Ansbach ist eine Baulandkammer eingerichet. Diese ist in Baulandsachen gem. § 217ff. BauGB für die Landgerichtsbezirke Ansbach und Nürnberg-Fürth zuständig.
Die Geschäftsstelle der Baulandkammer ist wie folgt zu erreichen:
Telefon: 0981 / 58-210
Telefax: 0981 / 58-211