Handelssachen
Am Landgericht Ansbach ist eine Handelskammer eingerichtet, die in allen Handelssachen angerufen werden kann mit Ausnahme der Verfahren, für die eine Zuständigkeitskonstruktion am Landgericht Nürnberg-Fürth besteht. Die Einzelheiten hierzu sind in der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (GZVJu) geregelt.
Die Geschäftsstelle der Handelskammer ist wie folgt zu erreichen:
Telefon: 0981 / 58-208
Telefax: 0981 / 58-211