Menü

Landgericht Augsburg

Legalisation von Urkunden

Die Verwaltung des Landgerichts Augsburg ist zuständig für die Zwischenbeglaubigung zur Legalisation sowie für die Erteilung von Apostillen von Dokumenten aus dem Landgerichtsbezirk Augsburg.

Diese Dokumente können sein:

  • notarielle Urkunden
  • gerichtliche Dokumente
  • Übersetzungen eines öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzers.

Folgender Link führt zur Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank, die von den Landesjustizverwaltungen gepflegt wird:

http://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche

Über die Suche der Webseite werden nach den eingestellten Suchkriterien geordnete Dolmetscher und Übersetzer angezeigt. Wichtig ist, dass im Suchfeld Gericht / Behörde das entsprechende Gericht / die entsprechende Behörde angegeben wird. So sollte bei Anliegen, die das Landgericht Augsburg betreffen, unbedingt auch in diesem Suchfeld Landgericht Augsburg stehen, damit Ihnen die Dolmetscher / Übersetzer angegeben werden, die vom Landgericht Augsburg anerkannt werden.



Die Regierung von Schwaben beglaubigt deutsche öffentliche Urkunden, die von Landesbehörden oder Kommunen im Regierungsbezirk Schwaben ausgestellt wurden. Hierzu zählen zum Beispiel Dokumente der Standesämter, Meldebescheinigungen oder Schulzeugnisse.

Unter Legalisation ist ein förmliches Verfahren zu verstehen, bei der durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates, in dem eine ausländische öffentliche Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Siegels bestätigt wird (vgl. die Definition in Artikel 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 875).

Die Apostille ist die Beglaubigungs- oder Legalisationsform, die zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz im Jahre 1961 eingeführt wurde. Die Vereinfachung des Rechtsverkehrs, die mit diesem Übereinkommen damals erreicht werden konnte, trägt heute wesentlich zur Entwicklung der Globalisierung bei, wenn sie internationale Wege rasch und unbürokratisch ermöglicht.

Anschrift und Ansprechpartner

Landgericht Augsburg
z. Hd. v. Frau Pfeilmaier
Gögginger Straße 101
86199 Augsburg


Telefon: 0821 / 3105-1541

E-Mail: beglaubigungen@lg-a.bayern.de

Servicezeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr


Hinweis

Anträge auf Beglaubigung von Urkunden können an der Pforte des Strafjustizzentrums abgegeben oder per Post eingereicht, alternativ im Nachtbriefkasten des Landgerichts Augsburg (Strafjustizzentrum) eingeworfen werden.

Die Rückgabe erfolgt über den Postversand. Bitte geben Sie die Privatadresse, Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse an. Bei Fragen können Sie sich fernmündlich an uns wenden.

Es muss unbedingt das Land angegeben werden, für welches die Urkunde benötigt wird.

Die Kosten pro beglaubigter Urkunde betragen 25,-- Euro.


Wir bemühen uns, Ihren Antrag zeitnah zu beaarbeiten. Planen Sie aber eine Wartzeit von bis zu zwei Wochen ein.



Antragsformular

Verfahrensübersicht