Zeugenbetreuungsstelle
Sie sind als Zeuge geladen
Ihnen kommt damit im Gerichtsverfahren eine große Bedeutung zu und Sie haben eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht wahrzunehmen, die in der Regel anderen - auch beruflichen - Verpflichtungen vorgeht.
Beachten Sie daher die Ladung sorgsam. Wenn Ihnen etwas unklar ist oder Ihnen zum Beispiel der Termin zeitlich nicht möglich ist, rufen Sie bitte sogleich bei der auf der Ladung angegebenen Telefonnummer an.
Zeugen, die einer Ladung unentschuldigt nicht folgen, können mit einem Ordnungsgeld und Verfahrenskosten belegt werden.
Den Ort Ihrer Vernehmung finden Sie auf der Ladung. Näheres können Sie den Verkehrsanbindungen und dem Stadtplan Augsburg entnehmen.
Zeugenbetreuung
Die Aufforderung, vor Gericht als Zeugin oder Zeuge Aussagen zu machen, kann mit Aufregung, Scheu, Betroffenheit, ja mit vielfältigen Ängsten verbunden sein.
In einem solchen Fall können Sie sich der Zeugenbetreuung anvertrauen.
Für persönliche Vorsprachen stehen Ihnen zur Verfügung
- Frau Kreuzer, 3. OG Zimmer 203, Tel. 0821 / 3105-1588
- Frau Hegele, 1. OG Zimmer 201, Tel. 0821 / 3105-1201
jeweils Strafjustizzentrum Gögginger Straße 101, zur Verfügung.
Am Besten wenden Sie sich zunächst deswegen an die Pforte.
Zeugenentschädigung
Als Zeuge haben Sie im Rahmen bestimmter Höchstbeträge Anspruch auf Ersatz Ihres Verdienstausfalls sowie von Fahrtkosten und anderen Auslagen.
Bitte beachten Sie, dass die Entschädigung nur unbar erfolgen kann. Halten Sie deshalb eine Kontoverbindung bereit.
Die Zeugenentschädigungsstelle für das Landgericht Augsburg befindet sich
- für Zivilsachen im Justizhauptgebäude, Am Alten Einlaß 1, 1. Stock Zimmer 165
Telefon: 0821 / 3105-2298. - für Strafsachen im Strafjustizzentrum, Gögginger Straße 101, EG Zimmer 115
Telefon: 0821 / 3105-1107.
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