Verfahrensübersicht
Hier finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.
- Bewährungshilfe
- Handelssachen
- Rechtsantragstelle
- Strafverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Apostillen und Legalisationen
Das Landgericht Bamberg ist für folgende Verfahren zuständig:
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erstinstanzliche Zivilsachen bei einem Streitwert von mehr als 5.000,-- Euro (wichtigste Ausnahme: für Wohnraummietsachen sind streitwertunabhängig die Amtsgerichte zuständig)
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Handelssachen (z.B. Streitigkeiten unter Kaufleuten, Klagen aus Schecks und Wechseln oder wegen Ansprüchen aus unlauterem Wettbewerb)
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Berufungen gegen Urteile in Zivilsachen der Amtsgerichte Bamberg, Forchheim und Haßfurt in Zivilsachen, soweit der Streitwert 600,-- Euro übersteigt
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Beschwerdeverfahren in Zivilsachen (z.B. Zwangsvollsteckungs- und Kostenangelegenheiten), sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Nachlass-, Betreuungs- und Grundbuchsachen)
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Berufungen und Beschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen sowie Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg
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Berufungen gegen Urteile der Strafrichter und der Schöffengerichte der Amtsgerichte Bamberg, Forchheim und Haßfurt
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Beschwerdeverfahren in Strafsachen
Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Für besondere Rechtsbereiche ist nach den Regelungen in der gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz (GZVJu) zentral für den gesamten Bezirk der Oberlandesgerichte Bamberg und Nürnberg das Landgericht Nürnberg-Fürth zuständig. Betroffen hiervon sind insbesondere
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Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes (Marken-, Patent- und Geschmacksmusterstreitsachen)
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Angelegenheiten des Urheberrechts
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Angelegenheiten des Wertpapierrechts (Aktiensachen)
Die Zuständigkeit des LG Nürnberg-Fürth besteht für u.a. folgende Verfahren gemäß den Regelungen in der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz (Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz - GZVJu) vom 11. Juni 2012: Patentstreitsachen, Urheberrechtsstreitsachen, für die die Landgerichte in erster Instanz oder in der Berufungsinstanz zuständig sind, Gebrauchsmusterstreitsachen, Halbleiterschutzstreitsachen, Designstreitsachen und Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitverfahren, Gemeinschaftsmarkenstreitsachen (§ 125e Abs. 1 des Markengesetzes - MarkenG) und für Kennzeichenstreitsachen (§ 140 Abs. 1 MarkenG)
Zentralisierte Verfahren
Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns.
Landesjustizkasse (LJK)
Das Zentrale Mahngericht Coburg bearbeitet alle Mahnverfahren in Bayern.
Zentrales Mahngericht Coburg (ZeMaCo)
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung der Schuldnerverzeichnisses.
Zentrales Vollstreckungsgericht Hof (ZenVG Hof)
Einzahlung von Gerichtskostenvorschüssen
Gerichtkostenvorschüsse sind bei der Landesjustizkasse Bamberg einzuzahlen.
Die Landesjustizkasse weist darauf hin, dass Vorschusszahlungen erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden sollten. Auch eine Teilnahme am Lastschriftverfahren ist möglich ist.
Weitere Informationen - auch zu aktuellen Bankverbindungen der Landesjustizkasse - finden sich auf der Internetseite der Landesjustizkasse Bamberg
Bürgerservice
Hinweise auf Formulare, Serviceleistungen, online-Dienste und Broschüren finden Sie auf folgenden Seiten: