Zeugenbetreuungsstelle
Dem Zeugen kommt im Gerichtsverfahren eine große Bedeutung zu. Die Zeugenpflicht ist eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht, die in der Regel anderen - auch beruflichen - Verpflichtungen vorgeht. Beachten Sie daher die Ladung sorgsam. Wenn Ihnen etwas unklar ist oder Ihnen der Termin zeitlich nicht möglich ist, rufen Sie bitte sogleich bei der auf der Ladung angegebenen Telefonnummer an. Zeugen, die einer Ladung unentschuldigt nicht folgen, können mit Ordnungsgeld und Verfahrenskosten belegt werden. Den Ort Ihrer Vernehmung finden Sie auf Ihrer Ladung.
Die Aufforderung, vor Gericht als Zeuge zu erscheinen, verlangt ein Opfer an Zeit, sie kann aber auch mit Aufregung, Scheu und ernster Betroffenheit verbunden sein. Unter Umständen kann es zu Wartezeiten kommen, obwohl sich das Gericht bemüht, dies zu vermeiden. Auch kann es sein, dass der Zeuge zum Ablauf des Verfahrens Fragen hat. Um dem Zeugen hier entgegenzukommen, steht beim Landgericht Bamberg ein Zeugenzimmer und ein Ansprechpartner zur Verfügung.
Zeugenzimmer
Das Zeugenzimmer befindet sich im Ergeschoss (vom Haupteingang nach links) Zimmer 0.130. Dort kann sich der Zeuge in Ruhe aufhalten, bis er aufgerufen wird und zugleich auch Fragen über seine Rolle als Zeuge besprechen. In dieses Zimmer können auch Kinder oder eine Vertrauensperson, die den Zeugen begleitet, mitgebracht werden.
Zeugenbetreuung
Beim Landgericht Bamberg ist eine Zeugenbetreuungsstelle eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den für eine Verhandlung als Zeugen geladenen Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner für allgmeine Fragen, die in Zusammenhang mit der Ladung als Zeuge entstehen können, zur Verfügung zu stehen.
Ansprechpartnerin für die Zeugenbetreuung:
Frau Spörlein
Zimmer: 0.113
Telefon: 0951 / 833-1550
Vertreterin:
Frau Dumrauf
Zimmer: 0.114
Telefon: 0951 / 833-1557
Zeugenentschädigung
Als Zeuge haben Sie im Rahmen bestimmter Höchstbeträge Anspruch auf Ersatz Ihres Verdienstausfalls sowie von Fahrtkosten und anderen Auslagen (siehe Broschüre 'Als Zeuge vor Gericht').
Bitte beachten Sie, dass die Entschädigung nur unbar erfolgen kann. Halten Sie deshalb eine Kontoverbindung bereit.
Zeugenentschädigungsstelle:
Zimmer: 1.134
Telefon: 0951 / 833-1548/ -1565