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Landgericht Bayreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Bewährungshilfe

Bewährungshilfe ist Teil der ambulanten staatlichen Strafrechtspflege. 

Sie unterstützt straffällig gewordene Menschen, ein Leben ohne Straftaten zu führen. So fördert sie soziale Integration und leistet einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit.

Bewährungshilfe ist also Täterarbeit und zugleich Opferschutz!

               

Unsere Philosophie

Leitsätze der bayerischen Bewährungshilfe

Die (im Folgenden zitierten) Leitsätze beinhalten unsere Ideale und Ziele sowie unsere Grund- und Werthaltungen. Sie sind Maßstab, an dem wir uns orientieren, und Einladung, uns immer wieder bewusst zu machen, was uns in der Bewährungshilfe leitet.

Unsere Ziele Wir unterstützen straffällig gewordene Menschen auf der Basis von Verlässlichkeit und einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung, ein Leben ohne Straftaten zu führen. 

Unser Menschenbild Probanden sind mehr als Straftäter. Jedem Menschen wohnt eine grundgesetzlich garantierte Würde inne. Probanden sind entwicklungsfähig und tragen das Potential in sich, ein erfülltes Leben zu führen und dabei Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.

Unser Handeln Unser professionelles Handeln basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz, in dessen Fokus die Probanden als Menschen stehen. In einer mehrjährigen, von Wertschätzung geprägten Arbeitsbeziehung entwickeln wir gemeinsam mit ihnen Handlungsspielräume. Hierbei orientieren wir uns an ihren aktuellen Bedürfnissen und betrachten Probleme sowie ihre möglichen Lösungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Wir erarbeiten mit den Proband*innen die vielschichtigen Beweggründe für ihre Straftaten und finden auf dieser Grundlage Entscheidungshilfen für ein deliktfreies Leben. An aktuellen gesellschaftlichen und fachlichen Debatten nehmen wir teil und beziehen einen Standpunkt.

Unsere Methoden Wir arbeiten mit spezifischen, wissenschaftlich fundierten Methoden der Sozialen Arbeit und nutzen dabei auch Erkenntnisse aus ihren Nachbardisziplinen. Wir vernetzen uns mit Stellen und Personen, die unsere Probanden und unsere Arbeit zusätzlich unterstützen können. Wir bilden uns kontinuierlich fort und halten so Soziale Arbeit lebendig.

Unsere Handlungsfreiheit Wir arbeiten unter Rahmenbedingungen, die Handlungsfreiheit ermöglichen. Dies ist notwendig, um individuell und flexibel auch in komplexen Situationen tätig sein zu können und Hilfe passend zu machen. In dieser Freiheit handeln wir verantwortlich gegenüber den Proband*innen, der Justiz, der Gesellschaft und uns selbst.

Unser Leistungsspektrum

Bewährungshilfe

Jugend- oder Freiheitsstrafen, die nicht höher als 2 Jahre sind, oder Strafreste können zur Bewährung ausgesetzt werden. Für die Dauer der Bewährungszeit oder eines Teils davon kann das Gericht einen Bewährungshelfer bestellen. Damit erhalten Verurteilte die Chance, anstelle einer Inhaftierung ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten und sich straffrei zu führen. Gelingt ihnen dies, so wird die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen.

Die Bewährungshelfer sollen den Verurteilten helfend und betreuend zur Seite stehen, aber auch die Erfüllung gerichtlicher Auflagen überwachen.

Führungsaufsicht

Im Rahmen von Führungsaufsicht werden Probanden einem Bewährungshelfer oder einer Bewährungshelferin unterstellt. Dies ist z.B. der Fall, wenn Verurteilte eine Freiheitsstrafe von mind. 2 Jahren vollständig verbüßt haben oder wenn bei Straftätern die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder Entziehungsanstalt zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Wenn Führungsaufsicht angeordnet ist, überwacht die Führungsaufsichtsstelle im Einvernehmen mit dem Bewährungshelfer die Einhaltung der gerichtlichen Weisungen und Auflagen. Für die gesamte Dauer der Führungsaufsicht steht dem Probanden ein Bewährungshelfer helfend und betreuend zur Seite.

Besonderheit:
Ein Verstoß gegen bestimmte Auflagen und Weisungen kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Ziele von Bewährungshilfe und Führungsaufsicht

  • Aufarbeitung
Die Auseinandersetzung des Täters mit seiner Tat nimmt im Rahmen einer effektiven Bewährungsbetreuung einen hohen Stellenwert ein. Der Proband muss sich mit den Folgen seiner Tat auseinandersetzen und kann dadurch Eigenverantwortung erkennen und annehmen. Er wird mit seelischen, körperlichen und materiellen Leiden des Opfers konfrontiert. Somit erhält er die Chance, seine individuelle Schuld zu verarbeiten.

  • Prävention
In der Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe soll der Probend Ursachen und Bedingungsfaktoren für strafbares Handeln erkennen lernen. Ziel ist es, vorhandene protektive Verhaltensweisen zu stärken, neue zu erlernen und anzuwenden. 

  • Kontrolle
Zum gesetzlichen Auftrag der Bewährungshilfe gehört auch die Kontrolle der Probanden. Besonders Gewalt- und Sexualstraftäter erfordern neben einer unterstützenden Betreuung einen hohen Kontrollaufwand. Durch das Überwachen von Auflagen und Weisungen (Therapie, Kontaktsperren, etc.), das begleitende Management in aktuellen Krisenzeiten und nicht zuletzt eine enge Kooperation mit den zuständigen Gerichten erhalten die Probanden verbindliche Vorgaben. Es werden Grenzen aufgezeigt, die zu respektieren sind. 

Hierbei ist die Bewährungshilfe in ein Netzwerk helfender und beaufsichtigender Institutionen eingebunden, mit denen sie gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Opfer und zur Sicherheit der Gesellschaft leistet. 

Gerichtshilfe

Gerichtshilfe ist ein weiterer sozialer Dienst in der Justiz.

Sie bietet im Ermittlungs-, Straf- und Vollstreckungsverfahren Hilfestellung für Staatsanwaltschaften, Gerichte und Gnadenbehörden. Gerichtshelfer werden dann beauftragt, wenn der Einsatz von Mitteln der Sozialarbeit besondere Erkenntnisse verspricht und in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung des Falles steht.

Die Gerichtshilfestelle ist am Justizstandort Bayreuth dem Landgericht Bayreuth untergeordnet und wird durch hauptamtliche Bewährungshelfer betreut. 

Ansprechpartner

  • Frau Thees
    Telefon: 0921 / 504-620

  • Herr Schleicher
    Telefon: 0921 / 504-638

Opferschutz und Schadenswiedergutmachung

  • Opferschutz
Insbesondere im Beziehungs- oder Familienbereich wird den Tätern ein klarer Orientierungsrahmen aufgezeigt. Vor allem sind nachprüfbare Zusagen einzuhalten.
In diesem Kontext sind auch gemeinsame Gespräche mit Tätern und Opfern möglich. Alle Interventionen verfolgen hier das Ziel, Lösungen zu erarbeiten, die den Opfern größtmöglichen Schutz bieten.

  • Schadenswiedergutmachung
Eine Tat aufzuarbeiten bedeutet immer auch, den entstandenen Schaden nach Kräften zu beheben.
Auf pragmatischer Ebene überprüft die Bewährungshilfe deshalb Schmerzensgeldzahlungen und Schadenswiedergutmachungen.
Die Täter werden nachdrücklich angehalten, entsprechende Leistungen zu erbringen. Die Aussicht des Opfers auf erfolgreiche Entschädigung, zumindest in materieller Hinsicht, steigt erheblich.
Konkrete Angebote, Hilfen und Erwartungen

Angebote an den Probanden

Wie sieht die Bewährungshilfe in der Praxis aus?

 Bewährungshelfer unterstützen ihre Probanden u.a. bei

  • der Sicherung des Lebensunterhaltes,
  • Suchtproblemen,
  • der Arbeitsplatzsuche,
  • der Schuldenregulierung,
  • der Wohnungssuche etc..
Die veranlassten Maßnahmen orientieren sich immer an den konkreten Bedürfnissen der Probanden.

Zunächst erfolgen Beratungen, sei es bei persönlichen Problemen oder bei Schwierigkeiten mit Partnern, Familie oder dem sozialen Umfeld oder bei Problemen im Wohn- und Arbeitsbereich.
Bei Suchtproblemen wird der Proband oft auch an eine Fachstelle vermittelt.
Bei finanziellen Schwierigkeiten wird häufig eine Schuldenregulierung durch Kontaktierung einer Fachstelle eingeleitet.

Nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" sollen die Probanden Erfahrung im Umgang mit Behörden gewinnen. Die Bewährungshelfer werden hier vor allem unterstützend tätig.

Kommt es gleichwohl zur Krise, sei es durch das Auftreten einer psychischen Erkrankung oder einer erneuten Straffälligkeit, begleiten die Bewährungshelfer auch ganz konkret im Strafverfahren, z.B. durch Stellungnahmen an das Gericht oder Gespräche mit den Fach- und Therapieeinrichtungen.

Erwartungen und Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit

Was können Sie von uns erwarten?

  • Wir können nicht Ihre Probleme lösen. Aber wir können mit Ihnen gemeinsam an geeigneten Lösungswegen arbeiten. 
  • Wir können Sie an geeignete Fachstellen vermitteln.
  • Wir können Sie beraten, dürfen allerdings keine Rechtsberatung erteilen.
  • Wir können bei Schwierigkeiten mit Ämtern, Behörden, öffentlichen Stellen etc. vermitteln.

Datenschutz und Schweigepflicht:

Wir arbeiten vertrauensvoll und transparent mit Ihnen zusammen.
Gegenüber Dritten sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wir berichten in bestimmten Zeitabständen an das aufsichtführende Gericht über Ihre Lebensführung. Grobe Verstöße gegen Auflagen und Weisungen müssen wir zeitnah mitteilen.

Sollte es doch zu einem neuen Strafverfahren kommen, haben wir vor Gericht kein Zeugnisverweigerungsrecht und müssen aussagen!

Was erwarten wir von Ihnen?

  • Sie sollten die vereinbarten Termine einhalten und uns benachrichtigen, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
  • Bei Veränderungen Ihrer persönlichen Situation, z. B. Wohnungswechsel, Arbeitsaufnahme oder Arbeitsplatzverlust, bitten wir um baldige Mitteilung.
  • Sprechen Sie Probleme, Ärger und Schwierigkeiten frühzeitig an.
  • Die Erfüllung Ihrer Auflagen und Weisungen ist wichtig und durch Vorlage von Bestätigungen nachzuweisen.
Wo Sie uns finden - Ihre Ansprechpartner in Bayreuth

Dienstsitz der Bewährungshilfe in Bayreuth

Gebäude Bewährungshilfe Bayreuth

Leopoldstraße 13, 95444 Bayreuth

Geschäftsstelle
Telefon: 0921 / 504-630 oder -631
Telefax: 0921 / 504-629
bewaehrungshilfe[at]lg-bt.bayern.de

Buslinien 312, 314, 323

  • Haltestelle Justizpalast (ca. 300m)
Buslinien 329, 367, 371, 372, 373, 375, 376, 396, 397 
  • Haltestelle Rathenaustraße / Ämtergebäude (ca. 250m)

Bitte beachten Sie:
  • Die Parkmöglichkeiten in der Umgebung sind stark begrenzt.
  • Die Dienststelle ist nicht barrierefrei 
  • Abstellmöglichkeit für Fahrräder besteht im Innenhof.

Ihre Bewährungshelferin oder Ihren Bewährungshelfer können Sie wie folgt erreichen:

  • Herr Wiggenhauser  (Leitender Bewährungshelfer)
    Telefon: 0921 / 504-625

  • Frau Engel
    Telefon: 0921 / 504-627

  • Frau Kausler
    Telefon: 0921 / 504-624

  • Frau Nitschke
    Telefon: 0921 / 504-628

  • Frau Richter
    Telefon: 0921 / 504-621

  • Frau Rieß
    Telefon: 0921 / 504-635

  • Herr Schleicher
    Telefon: 0921 / 504-638

  • Frau Thees
    Telefon: 0921 / 504-620

  • Frau Weibelzahl
    Telefon: 0921/504-637

  • Frau Wesp
    Telefon: 0921 / 504-626

Wo Sie uns finden - Ihre Ansprechpartner in Kulmbach

Dienstsitz der Bewährungshilfe in Kulmbach

Gebäude Bewährungshilfe Kulmbach

Langgasse 15, 95326 Kulmbach

Geschäftsstelle
Telefon: 09221 / 407784-0
Telefax: 09221 / 407784-9
bewaehrungshilfe[at]lg-bt.bayern.de

Die Wegstrecke vom ZOB bis zum Dienstsitz Kulmbach beträgt ca. 400m.
Die Wegstrecke vom Bahnhof Kulmbach bis zum Dienstsitz Kulmbach beträgt ca. 500m.

Die Buslinie 1, 5 Haltestelle Stadthalle ist ca. 150 m entfernt.
Die Buslinie 5, Haltestelle Klostergasse ist ca. 100 m entfernt.

Parkmöglichkeiten:
EKU-Platz 100 m (1. Stunde kostenlos, anschl. je angefangene Stunde 0,90 EUR.
Parkhaus Basteigasse 100 m (1. Stunde kostenlos, anschl. je angefangene Stunde 0,90 EUR.

Bitte beachten Sie:

  • Die Dienststelle ist eingeschränkt barrierefrei.

Ihre Bewährungshelferin oder Ihren Bewährungshelfer können Sie wie folgt erreichen:

  • Herr Fischer (Stellv. Leitender Bewährungshelfer)
    Telefon: 09221 / 407784-2

  • Frau Richter 
    Telefon: 09221 / 407784-3

  • Frau Wesp
    Telefon: 09221 / 407784-1

Ihr Interesse an einer Mitarbeit in der Bewährungshilfe

Hospitation

Hospitationen sind an der Dienststelle möglich. Im Rahmen unserer Ressourcen freuen wir uns, wenn Fachpersonal anderer Bereiche bei uns hospitiert, um einen Einblick in unsere tägliche Arbeit zu gewinnen.

Ansprechpartnerin

  • Frau Richter
    Telefon: 0921 / 504-621

Praktikum

Als klassische Einrichtung der Resozialisierung/Straffälligenhilfe bieten wir Praktikanten eine fundierte Ausbildung und Einblicke in ein spannendes und abwechslungsreiches Berufsfeld. Bei Interesse ist auch eine Hospitation bei unseren Kooperationspartnern möglich. (z.B. JVA St. Georgen-Bayreuth, Bezirkskrankenhaus Bayreuth)

Wer kann Praktika bei uns ableisten?

Alle interessierten Studenten des Bachelorstudienganges Soziale Arbeit.

Welche Praktika sind möglich?

  • Praxissemester (20 - 24 Wochen)
  • Zwischenpraktika (10 Wochen)
  • Begleitpraktika (z.B. 1x wöchentlich)

Die Ableistung eines Anerkennungsjahres ist bei der Bewährungshilfe Bayreuth nicht möglich!


Vergütung:

Eine Vergütung ist nur bei Studenten möglich, die mindestens für die Dauer eines Semesters ein Praktikum in der Bewährungshilfe ableisten. Den derzeitigen Satz erfragen Sie bitte telefonisch.


Aus organisatorischen Gründen ist eine frühzeitige Bewerbung notwendig

Um bei einem 20-24 wöchigen Hochschulpraktikum eine Bezahlung zu ermöglichen, sollte die Bewerbung bis spätestens November des vorausgehenden Jahres erfolgen.

Bei sonstigen Praktika gelten folgende Fristen: Für ein Praktikum im Sommersemester sollte die Bewerbung bis spätestens November des vorausgehenden Jahres vorliegen; für ein Praktikum im Wintersemester bis spätestens Juni.

Ansprechpartner

  • Herr Wiggenhauser
    Telefon: 0921 / 504-625

Weitere Informationen zum Berfufsbild "Bewährungshelfer" finden Sie unter

Bewährungshelfer, Gerichtshelfer, Berufe und Stellen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)

Diese Seite des Bayerischen Statsminsteriums der Justiz informiert Sie über das Berufsbild sowie das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für eine Tätigkeit als Bewährungshelfer und als Gerichtshelfer bei der bayerischen Justiz.

Insbesondere erklärt ein Film zum Berufsbild von Bewährungshelfern in wenigen Minuten einfach und verständlich, welche Aufgaben sie erfüllen, welche Ausbildung und persönlichen Anforderungen vorausgesetzt werden und welche Leistungen durch die Bewährungshilfe erbracht werden.

Ehrenamtliche Tätigkeit

Ehrenamtliche Mitarbeiter in der Bewährungshilfe werden kontinuierlich oder punktuell für einen einzelnen oder auch mehrere Probanden eingesetzt. Sie werden in Aufgabenbereichen tätig, die kein besonderes sozialarbeiterisches Wissen oder Können erfordern. Der hauptamtliche Bewährungshelfer, der ehrenamtliche Mitarbeiter und der Proband entscheiden gemeinsam über die konkrete Form der Zusammenarbeit. Über den Bewährungsverlauf lässt sich der hauptamtliche Bewährungshelfer regelmäßig von dem ehrenamtlichen Mitarbeiter unterrichten.

Verantwortlich für die Betreuung ist der jeweilige hauptamtliche Bewährungshelfer.

Ausschlusskriterien für ehrenamtliche Mitarbeiter sind akute psychische Erkrankungen, eine bestehende Suchtproblematik, Vorstrafen und laufende Strafverfahren.

Ehrenamtliche Mitarbeiter können unter anderem in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Wohnraumbeschaffung, 
  •  Freizeitgestaltung,
  • Schuldenregulierung,
  • Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche,
  • Begleitung bei Behördengängen, 
  • Unterstützung bei Gruppen-, Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit, 
  • Unterstützung bei Alltagsproblemen aller Art.

Ansprechpartnerin

  • Frau Weibelzahl
    Telefon: 0921 / 504-637

Weiterführende Informationen

Flyer der Bewährungshilfe

Presseartikel - Auszug

Wichtige Links

Fachinformationen:

Arbeitsgemeinschaft Bewährungshilfe Bayern: www.bewaehrungshilfe-bayern.de

Arbeitsgemeinschaft deutscher Bewährungshelfer: www.bewaehrungshilfe.de

Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe: www.dvjj.de

Deutsche Bewährungshilfe:  www.dbh-online.de

Bayerisches Justizministerium: www.justiz.bayern.de

 

Für Probanden und Angehörige:

Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de

Schuldner- und Insolvenzberatung Caritas Bayreuth/Kulmbach: https://caritas-bayreuth.de/beratung/schuldnerberatung/

Beratungsstelle für Suchtfragen Bayreuth/Kulmbach/Pegnitz: Suchtberatung - Diakonie Bayreuth (diakonie-bayreuth.de)

Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) Bayreuth/Kulmbach: https://www.psag-bt-ku.de

Präventionsstelle Bayreuth: Präventionsstelle Bayreuth (gebo-med.de)

Weißer Ring: www.weisser-ring.de


* Hinweis zur Bezeichnung von Personen

Soweit in diesem Abschnitt nur die männliche Form verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit. Sie bezieht sich zugleich auf Personen jeglichen Geschlechts.