Pressemitteilung 1/19 vom 29. Januar 2019
Neuer Vizepräsident am Landgericht Bayreuth
Mit Wirkung vom 20. Januar 2019 hat der Bayerische Staatsminister der Justiz den Vizepräsidenten des Landgerichts Hof Bernhard Heim zum Vizepräsidenten des Landgerichts Bayreuth ernannt. Er tritt damit die Nachfolge von Michael Eckstein an, der mit Ablauf des 31. Dezember 2018 in den wohlverdienten Ruhestand getreten ist.
Bernhard Heim (58 Jahre) wurde in Mittelfranken geboren. Nach dem Jurastudium in Bayreuth und Tübingen sowie der Referendarzeit in Bamberg und Bayreuth begann er seine berufliche Laufbahn im Januar 1988 als Staatsanwalt in Ingolstadt. Ab Juni 1991 war er sodann als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth tätig. Mit Wirkung ab Oktober 1993 wurde Bernhard Heim zum Richter am Amtsgericht Bayreuth und ab Oktober 1996 zum Richter am Landgericht Bayreuth ernannt. Im Januar 2004 kehrte er als Staatsanwalt als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft Bayreuth zurück. Mit Wirkung ab dem 01.07.2008 wurde Vizepräsident Heim zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Hof ernannt, wo er zunächst als Vorsitzender der Berufungskammer und der 3. Zivilkammer und schließlich ab Februar 2011 als Vorsitzender der 1. Strafkammer tätig war. Zum Vizepräsidenten des Landgerichts Hof wurde Bernhard Heim mit Wirkung ab dem 01.12.2016 berufen.
Am Landgericht Bayreuth wird Bernhard Heim den Vorsitz der 1. Straf- und Jugendkammer übernehmen, die unter anderem für Schwurgerichtssachen zuständig ist. Darüber hinaus wird er als Vizepräsident des Gerichts Aufgaben in der Justizverwaltung wahrnehmen.