Pressemitteilung 11 vom 8. November 2019
Strafverfahren „Zentrum“ – Amtsgericht Bayreuth eröffnet das Hauptverfahren und bestimmt einen Hauptverhandlungstermin
Mit Beschluss vom 31. Oktober 2019 hat das Amtsgericht - Schöffengericht - Bayreuth das Hauptverfahren im Fall der Veruntreuungsvorwürfe gegen die frühere Geschäftsführerin des Vereins Internationales Jugendkulturzentrum Bayreuth e.V. (Zentrum) eröffnet. Zugleich wurde der Hauptverhandlungstermin auf den 08. Januar 2020 anberaumt.
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth legt der Angeklagten in der Anklageschrift vom 21. Februar 2019 zur Last, im Zeitraum von Anfang 2015 bis Herbst 2017 die ihr als Geschäftsführerin des Zentrums eingeräumte Befugnis, über diverse Konten ihres Arbeitgebers zu verfügen, für privat veranlasste Anschaffungen in mehreren hundert Einzelfällen ohne Berechtigung missbraucht zu haben, und hierdurch einen der Anklageschrift zugrundeliegenden Gesamtschaden von über 180.000,00 € verursacht zu haben. Zur Verschleierung der Taten soll die Angeklagte teilweise Ersatzbelege mit fiktiven Verwendungsnachweisen angefertigt haben.
Zum Tatvorwurf der Untreue in 755 Fällen hat sich die Angeklagte im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen. Nach Bekanntwerden der Tatvorwürfe soll sie jedoch - entsprechend dem Anklagesatz - ihr Fehlverhalten intern eingeräumt, zur Sachverhaltsaufklärung beigetragen sowie eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von mehreren zehntausend Euro geleistet haben.
Die Hauptverhandlung am 08. Januar 2020 findet im Sitzungssaal E.044 / EG des Justizpalastes Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth, statt und beginnt um 08:30 Uhr. Weitere Hauptverhandlungstermine wurden bislang nicht anberaumt.