Menü

Landgericht Bayreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 6/19 vom 28. Juni 2019

Mordverfahren Sophia L. – Informationen zum Akkreditierungsverfahren

Der Vorsitzende der 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht hat zur Vorbereitung der Hauptverhandlung die als Anlage beigefügte Sicherungsverfügung vom 26. Juni 2019 erlassen, auf die hinsichtlich der angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens verwiesen wird.


Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen:


Sie beginnt am Dienstag, 02. Juli 2019 um 10:00 Uhr, und endet am Donnerstag, 04. Juli 2019 um 10:00 Uhr.


Die Akkreditierungsersuchen sind ausschließlich per Telefax an die Pressestelle des Landgerichts Bayreuth unter der Faxnummer 0921/504-119 oder per E-Mail an die Pressestelle des Landgerichts Bayreuth unter der E-Mailadresse pressestelle@lg-bt.bayern.de zu richten.


Zur Vereinfachung der Verfahrensabläufe und zur Vermeidung unvollständiger Gesuche wird um Verwendung der als Anlage beigefügten Formblätter gebeten, die nachfolgend (siehe Anlage) heruntergeladen werden können.


Akkreditierungsersuchen, die nicht per Fax bzw. E-Mail oder unter einer anderen Faxnummer bzw. E-Mailadresse der Justiz versandt werden, vor oder nach Ablauf der Akkreditierungsfrist, unvollständig, nicht mit den vorgeschriebenen Formblättern oder ohne die erforderlichen Anlagen eingehen, werden nicht berücksichtigt.


Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung wird eine Sitzplatzvergabe für Medienvertreter erfolgen. Jedes Medienunternehmen kann nur einen Sitzplatz in Anspruch nehmen. Akkreditieren sich mehrere Vertreter eines Medienunternehmens, kann gleichwohl nur ein Sitzplatz an dieses Medienunternehmen vergeben werden, wobei ein Tausch nach den Vorgaben der Sicherungsverfügung möglich ist. Die Sitzplatzvergabe erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche.


Den akkreditierten Pressevertretern stehen an den Sitzungstagen Arbeitsmöglichkeiten im Sozialraum des Landgerichts Bayreuth (Untergeschoss, Dienstzimmer U.007) zur Verfügung. Ein gesondert abgesperrter Bereich im zentralen Haupttreppenhaus auf dem Mittelplateau zwischen dem 1. und dem 2. Obergeschoss steht als Medienbereich für Interviews und Presseerklärungen zur Verfügung. Zusätzlich steht der Sozialraum für Interviews und Presseerklärungen zur Verfügung. Im Sitzungssaal und in dessen unmittelbarem Umfeld sind Interviews und Presseerklärungen nicht gestattet.


Parkmöglichkeiten im Innenhof des Justizpalastes stehen auch für akkreditierte Pressevertreter nicht zur Verfügung. Vor dem Justizpalast stehen Parkplätze für Pressevertreter in eng begrenztem Umfang zur Verfügung. Ein Anspruch auf
einen Parkplatz besteht nicht. Reservierungen von Parkplätzen sind nicht möglich. Auf die umliegenden Parkmöglichkeiten wird hingewiesen. Für die Pool-Führer der Fernsehanstalten können im südlichen Bereich des Innenhofes des Justizpalastes Stellmöglichkeiten für Sendefahrzeuge vorgehalten werden, wenn die entsprechenden Fahrzeuge mit der Anzeige gem. Anlage 3 mitgeteilt werden.


Für die akkreditierten Medienvertreter wird am 17. Juli 2019 ein Pressebriefing mit Informationen zur bevorstehenden Hauptverhandlung und Gelegenheit zur Besichtigung des Sitzungssaales sowie des Presseraumes stattfinden. Für dieses Pressebriefing ergeht eine gesonderte Einladung.


Rückfragen zum Akkreditierungsverfahren sind an die Pressestelle des Landgerichts Bayreuth zu richten unter der E-Mailadresse pressestelle@lg-bt.bayern.de oder telefonisch unter 0921 / 504 – 136.

Anlagen