Pressemitteilung 9/19 vom 18. September 2019
Mordverfahren Sophia L. – Landgericht Bayreuth verkündet Urteil
Die 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht hat den marokkanischen Angeklagten Boujemaa L. am 18. September 2019 wegen Mordes in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Aufgrund der Einlassung des Angeklagten und der durchgeführten Beweisaufnahme sah es die Kammer als erwiesen an, dass der Angeklagte das Tatopfer Sophia L. am Abend des 14. Juni 2018 auf dem Autobahnrastplatz Sperbes zur Verdeckung einer zuvor begangenen gefährlichen Körperverletzung im Führerhaus seines Lastkraftwagens getötet hat.
Nach Überzeugung der Kammer steht fest, dass Sophia L. den Angeklagten nach einem sexuell motivierten Annäherungsversuch zurückgewiesen und mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen hat, woraufhin der gekränkte und leicht reizbare Angeklagte in einem affektiv aufgeladenen Erregungszustand Sophia L. mehrere Schläge mit einem Radmutterschlüssel auf den Hinterkopf versetzte, um sie zu bestrafen. Ein strafbares Verhalten im Sinne einer Sexualstraftat hat die Kammer entgegen der Anklageschrift nicht feststellen können.
Die durchgeführte Beweisaufnahme hat sodann nach Überzeugung der Kammer ergeben, dass der Angeklagte, nachdem er zunächst den Lastkraftwagen verlassen hatte, nach einer längeren Pause von mindestens 10 Minuten aufgrund eines neuen Tatentschlusses zum Lastkraftwagen zurückgekehrt ist, um Sophia L. zu töten, damit diese keine Anzeige gegen ihn aufgrund des vorangegangen Geschehens erstatten konnte. Nach Einschätzung der Kammer schlug der Angeklagte, der davon ausging, dass Sophia L. aufgrund der erfolgten Schläge bewusstlos war, sodann erneut mit dem Radmutterschlüssel auf den Hinterkopf des sich noch bewegenden Tatopfers, woraufhin in kürzester Zeit der Tod von Sophia L. eintrat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.