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Landgericht Bayreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2/2020 vom 18 März 2020

Pressemitteilung Nr. 8/2020 des Oberlandesgerichts Bamberg zur Beschränkung des Justizbetriebs in der Corona-Krise

Der Präsident des Oberlandesgerichts und die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte in Ober- und Unterfranken erklären gemeinsam:

Als tragende Säule des Rechtsstaats stellt die ordentliche Justiz auch in der Corona-Krise nicht die Arbeit ein. Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und zur Bewältigung der Pandemie ist es aber wichtig, sich auf die Kernaufgaben zu konzentrieren und auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten. Für den Bürger und /oder für die Allgemeinheit wichtige und eilige Verfahren werden grundsätzlich durchgeführt. Dies betrifft vor allem Haftsachen und sonstige wichtige Strafsachen, Fälle im Betreuungsrecht, Familiensachen, insbesondere dringende Kindschaftssachen und Gewaltschutzverfahren, ebenso wichtige Zivilsachen.

Derzeit werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Der Publikumsverkehr wird auf das Nötigste beschränkt. Die Gerichtsgebäude sind nur bei dringenden Anliegen, wie etwa für die Teilnahme an Gerichtsverfahren, auf-zusuchen. Alle schriftlichen Anträge, die bisher persönlich abgegeben worden sind, sollen per Post übersandt werden.
  2. Es finden strenge Eingangskontrollen statt, welche auch zur Zurückweisung von Be-suchern führen können. Bei Betreten von Dienstgebäuden der Justiz ist eine Selbstauskunft zu COVID-19 auszufüllen. Ggf. wird dazu mit dem zuständigen Richter Rücksprache gehalten. Bitte halten Sie in Justizgebäuden Abstand zu anderen Personen.
  3. Gerichtsverhandlungen bleiben, dort wo es die Prozessordnung so vorsieht, weiter öffentlich. Nach den Gegebenheiten vor Ort kann die Zahl der Zuschauer so be-schränkt werden, dass eine Ansteckungsgefahr im Publikumsbereich reduziert wird. Im eigenen Interesse soll auch hier ein Abstand zu anderen Personen eingehalten werden. Entscheidungen, welche die einzelnen Sitzungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft jeweils der Vorsitzende.
  4. Ob und wann Gerichtstermine stattfinden, entscheiden die Richter in Ausübung ihrer richterlichen Unabhängigkeit. Maßgeblich ist die Entscheidung im jeweiligen Einzelfall, die sich auch an den örtlichen Gegebenheiten orientiert.

    Die Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus ist äußerst dynamisch, so dass sich auch kurzfristig Veränderungen ergeben können, die stets lageangepasst, bürger- und sicherheitsorientiert erfolgen werden.