Pressemitteilung 3/2020 vom 2. Juli 2020
Verhandlungsbeginn im sog. „Mordverfahren Innstraße“
Mit Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht vom 23. Juli 2018 wurde der Angeklagte Firat T. u.a. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm lag u.a. zur Last, den Rentner Friedrich K. am 12. April 2017 in der Bayreuther Innstraße getötet zu haben. Der Angeklagte Anton S. wurde wegen Diebstahls in Tatmehrheit mit unterlassener Hilfeleistung zum Nachteil des Friedrich K. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren 2 Monaten verurteilt.
Während das Urteil des Landgerichts Bayreuth hinsichtlich des Angeklagten Anton S. rechtskräftig ist, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10. April 2019, Az. 1 StR 668/18, das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 23. Juli 2018 aufgehoben, soweit der Angeklagte Firat T. wegen Mordes in Tateinheit mit Diebstahl verurteilt worden ist. Das Verfahren wurde diesbezüglich an eine andere, ebenfalls als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts Bayreuth zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Der Beginn der Hauptverhandlung vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht wurde auf
Donnerstag, den 16. Juli 2020, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 2.004 (Schwurgerichtssaal) / 2. OG, Justizpalast Bayreuth,
anberaumt.
Insgesamt neun Zeugen sind zur Vernehmung geladen. Ferner werden vier Sachverständige der Fachrichtungen forensische Psychiatrie und Rechtsmedizin an der Hauptverhandlung mitwirken. Vom Verlauf der Beweisaufnahme wird abhängen, ob bis zum 25. September 2020 ein Urteil ergehen kann.
Eine anonymisierte Übersicht der bereits festgesetzten Hauptverhandlungstermine wird als Anhang zu dieser Pressemitteilung auf der Homepage des Landgerichts Bayreuth in der Rubrik „Aktuelle Pressemitteilungen“ veröffentlicht. Aktualisierungen erfolgen grundsätzlich nicht. Bei wesentlichen Änderungen bleibt stattdessen eine Bekanntgabe im Rahmen künftiger Pressemitteilungen vorbehalten.
Es wird auf die allgemein gültigen Einschränkungen und Informationen im Hinblick auf die bestehende Corona-Pandemie hingewiesen. Diesbezügliche aktuelle Informationen können auf der Startseite der Homepage des Landgerichts Bayreuth eingesehen werden.
Zuständige Ansprechpartner in diesem Verfahren sind der/die Stellvertretende Pressesprecher/in des Landgerichts Bayreuth:
Dr. Bernhard Böxler Judith Oltarjow-Funck
Richter am Landgericht Richterin am Landgericht
Telefon: 0921 / 504-131 Telefon: 0921 / 504-158
- Anhang
Terminübersicht
Donnerstag, 16. Juli 2020
Freitag, 17. Juli 2020
Donnerstag, 23. Juli 2020
Freitag, 24. Juli 2020
Freitag, 31. Juli 2020
Montag, 24. August 2020
Donnerstag, 10. September 2020
Freitag, 11. September 2020
Donnerstag, 17. September 2020
Freitag, 18. September 2020
Donnerstag, 24. September 2020
Freitag, 25. September 2020
Die Hauptverhandlungstermine finden jeweils im Sitzungssaal 2.004 / 2. OG (Schwurgerichtssaal) des Justizpalastes Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth, statt und beginnen jeweils um 9:00 Uhr.