Pressemitteilung 13/2022 vom 11. August 2022
Jugendkammer verhängt mehrjährige Jugendstrafen wegen versuchten Mordes
Am 10.08.2022 hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth am achten Tag der nicht öffentlich durchgeführten Hauptverhandlung die drei zur Tatzeit 15 Jahre alten Angeklagten zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt.
Zur Überzeugung der Jugendkammer steht fest, dass die Angeklagten in einer Nacht im September 2021 im Stadtgebiet Kulmbach einen auf einer Bank im Freien schlafenden Mann gemeinschaftlich angriffen und ausraubten. Im Zuge der Tat erlitt der Geschädigte lebensgefährliche Verletzungen. Anschließend verließen die Angeklagten mit ihrer Beute den Tatort, ohne dem Opfer Hilfe zu leisten.
Der Haupttäter wurde u.a. wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Raubes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die Jugendkammer sah die Mordmerkmale Heimtücke, Habgier und Ermöglichungsabsicht als gegeben an.
Gegen die beiden weiteren Angeklagten verhängte die Jugendkammer Jugendstrafen von drei Jahren und acht Monaten sowie von drei Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Verdeckungsmordes durch Unterlassen, Raubes, gefährlicher Körperverletzung u.a. Beide Angeklagte ließen das lebensgefährlich verletzte Opfer am Tatort zurück, obwohl sie wegen des vorangegangenen Raubes zur Hilfeleistung verpflichtet waren.
Weitere Einzelheiten können im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen der jugendlichen Angeklagten nicht mitgeteilt werden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.