Menü

Landgericht Bayreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 22/2022 vom 20. Oktober 2022

Strafverfahren wegen Doppelmordes in Mistelbach – Zusammenfassung des ersten Verhandlungstages

Unter großem Interesse der Öffentlichkeit und der Medien hat am 19. Oktober 2022 vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth der Strafprozess wegen Mordes an einem Arztehepaar in Mistelbach im Landkreis Bayreuth in der Nacht vom 8. auf den 9. Januar 2022 begonnen. 

Bei den Angeklagten handelt es sich um die zur Tatzeit 16-jährige älteste Tochter der Getöteten und deren zur Tatzeit 18-jährigen Freund, der zu diesem Zeitpunkt seit mehreren Wochen mit im Haus der Getöteten lebte. Als Tatmotivation geht die Staatsanwaltschaft von Hass der Angeklagten auf die Getöteten aus. Aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes soll der angeklagte Heranwachsende maskiert in das Schlafzimmer der Getöteten geschlichen und dort zunächst den Vater und anschließend die Mutter seiner Freundin im Dunkeln mit einer Vielzahl an Messerstichen getötet haben. Die Angeklagten sollen geplant haben, die Tat als Folge eines Einbruchs aussehen zu lassen. Der Tochter der Getöteten liegt insbesondere zur Last, ihren durch Schreie der Mutter aufgewachten Bruder davon abgehalten zu haben, den Eltern zur Hilfe zu kommen. Weiterhin sollen die Angeklagten gemeinsam die Absetzung eines Notrufes durch die weiteren Kinder der Getöteten unterbunden haben, bevor sie gemeinsam vom Tatort flohen. 

Nach Verlesung der Anklageschrift und Feststellung der Personalien der Angeklagten wurde auf Antrag der Verteidiger beider Angeklagter, dem die Staatsanwaltschaft weitgehend beigetreten ist, die Öffentlichkeit für die Dauer der weiteren Hauptverhandlung ausgeschlossen. Die Jugendkammer hat diese Entscheidung insbesondere mit insofern bestehenden schutzwürdigen Interessen der jugendlichen bzw. heranwachsenden Angeklagten, dem gesetzgeberisch verfolgten Ziel der Schaffung einer jugendgerechten Kommunikationsatmosphäre zur Wahrheitsfindung in Verfahren, an denen jugendliche Angeklagte beteiligt sind, und dem Recht der Angeklagten auf Gewährung umfassenden rechtlichen Gehörs begründet. Entgegen dem Antrag der Verteidiger hat die Kammer jedoch entschieden, dass die Urteilsverkündung und die Urteilsbegründung in öffentlicher Hauptverhandlung stattfinden werden. Die Kammer ist damit dem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.  

Im weiteren Verlauf des ersten Verhandlungstages, der kurz vor 20 Uhr endete, haben sich beide Angeklagte zur Sache eingelassen. An den folgenden Prozesstagen ist der Eintritt in die Beweisaufnahme und die Einvernahme zahlreicher Zeugen und Sachverständiger geplant.