Pressemitteilung 4/2022 vom 25. Februar 2022
Verfahren wegen Totschlags an einem Neugeborenen in Heinersreuth - Landgericht Bayreuth eröffnet das Hauptverfahren und bestimmt 10 Hauptverhandlungstermine
Hinweise für Medienvertreter und Zuschauer
Mit Beschluss vom 7. Februar 2022 hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth das Hauptverfahren im Fall des im Juli 2021 in Heinersreuth getöteten Neugeborenen eröffnet. Zugleich hat die Vorsitzende der 1. Großen Jugendkammer insgesamt zehn Hauptverhandlungstermine im Zeitraum vom 25. März bis 29. April 2022 anberaumt.
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth legt der zur Tatzeit 19-jährigen Angeschuldigten, die sich weiter in Untersuchungshaft befindet, zur Last, in der Nacht vom 17. auf den 18. Juli 2021 ein lebensfähiges Mädchen, das sie kurz zuvor im Badezimmer einer Heinersreuther Wohnung zur Welt gebracht hatte, getötet zu haben, indem sie dieses nach Durchtrennung der Nabelschnur in Tötungsabsicht in eine Plastikverpackung einwickelte und in einen grauen Müllsack legte. Das Kind soll daraufhin binnen kurzer Zeit verstorben sein. Noch in derselben Nacht soll die Angeschuldigte die Babyleiche in einer Mülltonne des Anwesens in Heinersreuth entsorgt haben.
Insgesamt sind derzeit zwanzig Zeuginnen und Zeugen zur Vernehmung geladen. Ferner wirken vier Sachverständige der Fachrichtungen forensische Psychiatrie, Gynäkologie und Rechtsmedizin an der Hauptverhandlung mit. Vom Verlauf der Beweisaufnahme wird abhängen, ob bis zum 29. April 2022 ein Urteil ergehen kann.
Eine anonymisierte Übersicht der bereits festgesetzten Hauptverhandlungstermine wird als Anhang zu dieser Pressemitteilung übersandt und auf der Homepage des Landgerichts Bayreuth in der Rubrik „Aktuelle Pressemitteilungen“ veröffentlicht. Aktualisierungen erfolgen grundsätzlich nicht. Bei wesentlichen Änderungen bleibt stattdessen eine Bekanntgabe im Rahmen künftiger Pressemitteilungen vorbehalten.
Aufgrund des zu erwartenden Interesses der Öffentlichkeit wurden durch Verfügung der Vorsitzenden der 1. Großen Jugendkammer vom 7. Februar 2022 gesonderte Anordnungen zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptverhandlung unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie getroffen. Eine Abschrift dieser Verfügung ist dieser Mitteilung als weitere Anlage angefügt. Insofern wird insbesondere auf die Geltung der sog. 3G-Regel, die Verpflichtung zum durchgängigen Tragen einer FFP2-Maske, den ausschließlichen Zugang für Medienvertreter und Zuschauer über das Nebentreppenhaus des Gebäudeflügels Süd und die Beschränkungen der Raumkapazität sowie diesbezüglich getroffene Kollisionsregelungen hingewiesen.
Ferner wird explizit darauf hingewiesen, dass Bild- und Tonaufnahmen außerhalb des Sitzungssaals im Gerichtsgebäude und auf dem Grundstück des Justizpalastes Bayreuth nur nach Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts zulässig sind. Genehmigungen sind vorab zu beantragen.
- Anhang
Freitag 25. März 2022
Montag 28. März 2022
Mittwoch 30. März 2022
Donnerstag 31. März 2022
Mittwoch 6. April 2022
Donnerstag 7. April 2022
Freitag 8. April 2022
Freitag 22. April 2022
Donnerstag 28. April 2022
Freitag 29. April 2022
Die Hauptverhandlungstermine finden jeweils im Sitzungssaal 2.004 (Schwurgerichtssaal) im 2. OG des Justizpalastes Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth, statt und beginnen jeweils um 9:00 Uhr.