Pressemitteilung 5/2022 vom 4. April 2022
Zugang zu den Justizgebäuden in Bayreuth: Aktuelle Bestimmungen
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie und zur Reduzierung des Infektionsrisikos hat der Präsident des Landgerichts Bayreuth Matthias Burghardt angeordnet, dass ab Sonntag, 3. April 2022, alle Besucher, d.h. auch Verfahrensbeteiligte, Rechtsanwälte, ehrenamtliche Richter und in amtlicher Eigenschaft Tätige, ab Betreten der Gebäude und bis zu ihrem Verlassen eine FFP2-Maske oder eine entsprechende Maske mit vergleichbarem Schutzstandard tragen müssen. Dies gilt auch für Medienvertreter. Diese Pflicht, die gleichermaßen auch für Justizangehörige angeordnet wurde, besteht für alle Verkehrsflächen innerhalb der Gebäude, insbesondere sämtliche Flure, Treppen, Lifte, die Wartebereiche vor Sitzungssälen, die Sanitärräume, die Bibliothek und auch beim Betreten von Sitzungssälen oder Diensträumen.
Angesichts der aktuell hohen Inzidenz-, Hospitalisierungs- und Todesfallzahlen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erfordern die Besonderheiten der Justizpraxis und die daraus erwachsende Verkehrssicherungspflicht auch weiterhin die Anordnung von Schutzmaßnahmen in den Justizgebäuden. Zu schützen sind nicht nur alle Justizangehörigen, sondern auch Verfahrensbeteiligte, Rechtssuchende und Bürger, deren persönliches Erscheinen vor Gericht oder der Staatsanwaltschaft angeordnet, aus sonstigen Gründen erforderlich ist oder die als Teil der Öffentlichkeit eine Gerichtsverhandlung besuchen wollen. Dies gilt auch für Medienvertreter. Besonderen Schutzes bedürfen hierbei vor allem Schwangere sowie ältere oder gesundheitlich gefährdete Menschen, denen nicht nur in eigenen Rechtsangelegenheiten der möglichst ungefährdete und ungehinderte Zugang zu Gericht / zur Staatsanwaltschaft ermöglicht werden muss, sondern die des Schutzes auch deshalb bedürfen, um auch ihnen gegenüber den Grundsatz der Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung wahren zu können.
Die für Personen, die als Besucher, Medienvertreter, Zuhörer, Zuschauer, Handwerker o.ä. die Justizgebäude betreten möchten, geltende 3-G-Regel wurde hingegen aufgehoben. Sie dürfen die Gebäude daher künftig auch ohne einen entsprechenden Nachweis betreten. Eine Kontrolle findet nicht mehr statt.
Die aktuellen Zugangsbestimmungen gelten für folgende Gebäude:
- Justizgebäude I (Justizpalast), Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth
- Justizgebäude II, Wilhelminenstraße 7, 95444 Bayreuth
- Justizgebäude III, Friedrichstraße 18, 95444 Bayreuth
- Justizgebäude IV (Bewährungshilfe), Leopoldstraße 13, 95444 Bayreuth
Die weiteren Infektionsschutzmaßnahmen wie u.a. die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie die Kapazitätsbeschränkungen in den Sitzungssälen bleiben daneben bestehen.
Die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus sind auf der Homepage des Landgerichts Bayreuth abrufbar.