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Landgericht Bayreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 3/2024 vom 19. September 2024

Eröffnung des Hauptverfahrens und Hauptverhandlungstermine im Strafverfahren wegen Mordes in Bindlach

Mit Anklageschrift vom 19. August 2024 legt die Staatsanwaltschaft Bayreuth einem zur Tatzeit 19-jährigen Angeklagten zur Last, am Abend des 24. Mai 2024 seine Ex-Freundin zu Hause in Bindlach aufgesucht und aus niedrigen Beweggründen heimtückisch mit einer Vielzahl an Messerstichen ermordet zu haben.
 
Mit Beschluss vom 10. September 2024 hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und neun Hauptverhandlungstermine im Zeitraum vom 11. Oktober bis 8. November 2024 anberaumt. 

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Weitergehende Informationen zu Einzelheiten der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat können im Hinblick auf die schutzwürdigen Belange des Angeklagten und der Hinterbliebenen der Getöteten vor Verlesung der Anklageschrift nicht mitgeteilt werden. 

Die Eltern der Getöteten haben sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.

Die Hauptverhandlung findet vorbehaltlich anderslautender Beschlussfassung der Jugendkammer öffentlich statt an folgenden Terminen:

11., 16., 17., 18., 22., 24. und 25. Oktober, 5. und 8. November 2024.

Sitzungsbeginn ist jeweils um 09:00 Uhr, am 22. Oktober 2024 jedoch bereits um 08:45 Uhr.

Aufgrund des zu erwartenden Interesses der Öffentlichkeit hat die Vorsitzende der 1. Großen Jugendkammer durch Verfügung vom 15. September 2024 gesonderte Anordnungen zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptverhandlung getroffen. Der Sicherungsanordnung sind Einzelheiten zur Durchführung der Verhandlung in organisatorischer Hinsicht zu entnehmen. Eine Abschrift der Sicherungsanordnung ist dieser Mitteilung als Anlage beigefügt. 

Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt. Im Falle von Engpässen der Kapazität des Sitzungssaales greifen die diesbezüglichen Anordnungen in der Sicherungsverfügung vom 15. September 2024. Hinsichtlich des zulässigen Umfangs von Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal sowie im Gerichtsgebäude und auf dem Gelände des Justizpalastes wird ebenfalls auf die diesbezüglichen Anordnungen und Hinweise in der Sicherungsverfügung Bezug genommen und um deren Beachtung gebeten. 

Ansprechpartner der Pressestelle des Landgerichts Bayreuths sind in diesem Verfahren Frau Richterin am Landgericht Oltarjow-Funck (0921/504-116) und Frau Richterin am Landgericht Vonbrunn (0921/504-135).