Pressemitteilung 1/2025 vom 8. Januar 2025
Beginn des Hauptverfahrens und Hauptverhandlungstermine im Strafverfahren wegen Mordes in Mainleus gegen weiteren Angeklagten
In dem Strafverfahren wegen Mordes an einem in Mainleus im Landkreis Kulmbach wohnhaften Tatopfer im Februar 2023 beginnt die 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht am 13. Januar 2024 das Hauptverfahren gegen den verbliebenen dritten Angeklagten. Die Kammer hat insgesamt 10 Hauptverhandlungstermine im Zeitraum vom 13. Januar 2024 bis 11. Februar 2025 anberaumt.
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth legt dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Anstiftung zum Mord zur Last. Das Tatopfer, dass zum Tatzeitpunkt in einer Wohngemeinschaft mit dem jetzigen Angeklagten und zwei weiteren Tätern, die bereits verurteilt wurden, wohnte, soll in der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 2023 in der gemeinsamen Wohnung nach einem Streit zunächst durch den Angeklagten u.a. mit einer Krücke geschlagen und verletzt worden sein. Bei einem anschließenden Streit zwischen einem der weiteren Täter und dem Geschädigten wurden dem Tatopfer zahlreiche weitere Schläge u.a. mit einem Werkzeug versetzt, wodurch der Geschädigte – wie auch von den allen Beteiligten bemerkt – massive lebensgefährliche Verletzungen erlitten haben soll. Um die vorangegangenen Verletzungshandlungen zu verdecken, soll der Angeklagte die weiteren beteiligten Täter angewiesen haben, den Geschädigten aus dem Haus zu bringen. Diese legten das Tatopfer sodann in einen Lieferwagen ab, woraufhin dieser an den Folgen der massiven Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkung kurz nach dem Abtransport aus der Wohnung verstorben sein soll. Die Leiche des Tatopfers wurde am 14. Februar 2023 in der Nähe des Tatortes in einem Wald aufgefunden.
Außerdem liegt dem Angeklagten zur Last, einen weiteren ehemaligen Mitbewohner während dessen Zeit in der Wohngemeinschaft mit gefährlichen Werkzeugen körperlich misshandelt zu haben.
Das Verfahren gegen den jetzigen Angeklagten konnte zunächst wegen dessen Verhandlungsunfähigkeit nicht weiter geführt werden. Seit August 2024 konnte dieser dann aber nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommen werden und das Hauptverfahren eröffnet werden.
Insgesamt 21 Zeugen werden zur Vernehmung geladen. Ferner wirken zwei Sachverständige der Fachrichtungen forensische Psychiatrie und Rechtsmedizin an der Hauptverhandlung mit. Vom Verlauf der Beweisaufnahme hängt ab, ob bis zum 11. Februar 2025 ein Urteil ergehen kann.
Eine anonymisierte Übersicht der bereits festgesetzten Hauptverhandlungstermine wird als Anhang zu dieser Pressemitteilung auf der Homepage des Landgerichts Bayreuth in der Rubrik „Aktuelle Pressemitteilungen“ veröffentlicht. Aktualisierungen erfolgen grundsätzlich nicht. Bei wesentlichen Änderungen bleibt stattdessen eine Bekanntgabe im Rahmen künftiger Pressemitteilungen vorbehalten.
(Aktenzeichen: 1 Ks 111 Js 8661/23)
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