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Landgericht Bayreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2/2025 vom 11. Februar 2025

Urteilsverkündung im Strafverfahren wegen Mordes in Mainleus gegen weiteren Täter

In dem Strafverfahren wegen Mordes an einem in Mainleus im Landkreis Kulmbach wohnhaften Tatopfer im Februar 2023 hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht am heutigen 11. Februar 2025 den Angeklagten K. wegen Mordes in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.

Sie hat den Angeklagten K. deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Die Kammer sah es nach sieben Verhandlungstagen, einer umfangreichen Beweisaufnahme, in der insbesondere eine Vielzahl von Zeugen vernommen und ein rechtsmedizinischer und ein forensisch-psychiatrischer Gutachter angehhört wurden, als erwiesen an, dass es in der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 2023 in ihrer Wohngemeinschaft zwischen dem Opfer F., dem Angeklagten K. und einem weiteren Täter, dem bereits wegen Mordes verurteilten E., zum Streit kam. Im Zuge dessen fügten die beiden Mitbewohner dem Opfer zunächst durch Schläge mit diversen Gegenständen erhebliche Verletzungen zu. Nach einer zwischenzeitlichen Beruhigung der Lage erkannten sowohl K. als auch der weitere Täter E., dass das Opfer schwerste innere und äußere Verletzungen durch die vorhergehenden Misshandlungen erlitten hatte, die insbesondere deutlich schwerwiegender waren als in früheren Fällen von Körperverletzungen zum Nachteil des Geschädigten F.Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sie wussten, dass sich der Geschädigte F. in einer lebensbedrohlichen Situation befand und ohne sofortige medizinische Hilfe der Tod des Opfers eintreten würde. Dennoch gab der Angeklagte K. Anweisungen an die bereits verurteilten Täter E. und H., das Opfer aus derWohnung zu schaffen und ihn „weg“ zu schaffen. E. und H. brachten das Opfer, den Anweisungen von K. folgend aus der Wohnung und der gesondert verurteilte E. fuhr das Opfer sodann in ein nahegelegenes Waldstück und legte es im Wald ab. E. und K. wussten, dass das Opfer sterben würde und wollten dies, um die vorangegangenSchläge und Misshandlungen zu vertuschen. Das Opfer verstarb wenig später aninneren Blutungen und wurde am Morgen des 14. Februar 2023 in dem Waldstück von einer Spaziergängerin gefunden.
Die Kammer sah durch diese Handlungen und Verhalten des K. damit den Tatbestand des Mordes durch Unterlassen sowie der gefährlichen Körperverletzungerfüllt. Eine verminderte oder gar fehlende Schuldfähigkeit des Angeklagten während des Tatgeschehens konnte nicht festgestellt werden.

Das Verfahren gegen den heute verurteilten K. konnte zunächst wegen dessen Verhandlungsunfähigkeit nicht weitergeführt werden. Seit August 2024 konntedieser dann aber nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommen werden und das Hauptverfahren eröffnet werden.

Zusatz vom 20.02.2025: Das Urteil ist rechtskräftig.