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Landgericht Hof

Landgericht Hof

Bewährungshilfe

Beim Landgericht Hof sind derzeit acht hauptamtliche Bewährungshelfer tätig. 
Bewährungshelfer sind staatlich anerkannte Diplom-Sozialpädagogen oder Diplom-Sozialarbeiter, deren Arbeitgeber die Justiz ist und die organisatorisch zu den jeweiligen Landgerichten gehören.

Sie sind extern untergebracht in der Poststraße 5, 95028 Hof. Zusätzlich verfügen sie über ein Büro bei dem Amtsgericht Wunsiedel.

Was bedeutet Bewährungshilfe?

Grundsätzlich können alle Jugend- oder Freiheitsstrafen von höchsten zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Wird eine Freiheitsstrafe oder ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt, kann das zuständige Gericht - für die Dauer der Bewährungszeit oder einen Teil davon - einen Bewährungshelfer bestellen. Bei Jugendstrafen werden immer Bewährungshelfer beigeordnet.

Mit der Bewährung erhalten Verurteilte die Chance, anstelle einer Inhaftierung ihr Leben eigenverantwortlich in Freiheit zu gestalten und sich straffrei zu führen. Letzteres ist gleichzeitig auch die Erwartung des Gerichtes, die mit der Strafaussetzung in den Verurteilten gesetzt wird. Folglich droht bei erneuter Straffälligkeit bzw. grobem und beharrlichem Verstoß gegen Auflagen und Weisungen der Widerruf der Bewährung.

Wenn hingegen während der Bewährungszeit Auflagen und Weisungen erfüllt und keine Straftaten mehr begangen wurden, wird nach Ablauf der Bewährungszeit vom zuständigen Gericht die Freiheitsstrafe bzw. der Strafrest erlassen.

Was bedeutet Führungsaufsicht?

Der Führungsaufsicht werden beispielsweise Verurteilte nach vollständiger Verbüßung einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren und Straftäter, bei denen eine Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt wurde, unterstellt.

Wenn Führungsaufsicht angeordnet wurde, überwacht der Bewährungshelfer im Einvernehmen mit der Führungsaufsichtsstelle die Einhaltung der gerichtlichen Auflagen und Weisungen.

Die Zusammenarbeit mit dem Bewährungshelfer gestaltet sich vornehmlich wie im Falle der Strafaussetzung zur Bewährung. Es gilt allerdings eine wesentliche Besonderheit zu beachten: 

Ein Verstoß gegen so genannte "strafbewehrte" Weisungen kann ein neues Strafverfahren nach sich ziehen und im Rahmen dessen mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Was können Sie von der Bewährungshilfe erwarten?

Die Bewährungshilfe unterstützt die Verurteilten bei der Erfüllung von Auflagen und Weisungen.

Nach Möglichkeit werden im persönlichen Kontakt gemeinsam Stärken und Schwächen herausgearbeitet, um auf dieser Basis dabei behilflich zu sein, die Lebensqualität der Verurteilten zu verbessern.

Gemeinsam können die Hintergründe der Straffälligkeit ergründet werden, um Verhaltensmöglichkeiten zu entwickeln, die Entsprechendes zukünftig nach Möglichkeit verhindern. 

Bei Bedarf ist eine Unterstützung in Behördenangelegenheiten sowie bei Schwierigkeiten im Wohn- und Arbeitsbereich möglich.

Außerdem steht die Bewährungshilfe bei der Vermittlung an externe Fachkräfte und Beratungsstelle zur Seite, wie beispielsweise

- Suchtberatung,
- psychologische Beratung/Therapie,
- Schuldnerberatung.

Welche Erwartungen stellt die Bewährungshilfe an die Verurteilten?

Grundsätzlich wird eine zuverlässige Kontakthaltung erwartet. Dies bedeutet, dass vereinbarte Termine eingehalten werden bzw. die Probanden sich im Verhinderungsfall rechtzeitig mit dem Bewährungshelfer / der Bewährungshelferin in Verbindung setzen, um gegebenenfalls alternative Vereinbarungen treffen zu können.

Außerdem wird erwartet, dass alle - für das Verfahren und für die Zusammenarbeit relevanten - Veränderungen umgehend mitgeteilt werden (beispielsweise Wohnungswechsel, Arbeitsaufnahme/-verlust oder Wechsel des Arbeitgebers).

...und selbstverständlich, dass keine weiteren Straftaten begangen werden!

Wozu ist die Bewährungshilfe verpflichtet?

Bewährungshelfer überwachen die Erfüllung der gerichtlich verhängten Auflagen und Weisungen. In regelmäßigen Abständen müssen sie dem zuständigen Gericht und ggf. der Führungsaufsichtsstelle über den Verlauf der Bewährung bzw. Führungsaufsicht Bericht erstatten. Um bei persönlichen Problemen oder lebenspraktischen Belangen helfend und unterstützend zur Seite stehen und ein stimmiges Bild der Lebensverhältnisse an das zuständige Gericht vermitteln zu können, ist der regelmäßige persönliche Kontakt entsprechend von großer Bedeutung.

Bei Bekanntwerden von Verstößen gegen Auflagen und Weisungen und/oder neuen Straftaten muss das Gericht unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden. 

Gegenüber Dritten unterliegen Bewährungshelfer - sofern keine unmittelbare Gefahr in Verzug ist - der Schweigepflicht.

Erreichbarkeiten:

Geschäftsstelle und zentraler Posteinlauf:
Telefon 09281 / 86095-00, Telefax 09281 / 86095-99;

Bewährungshelferin Andrea Fötsch:
Telefon 09281 / 86095-01, Andrea.Foetsch@lg-ho.bayern.de

Bewährungshelferin Franziska Herz:
Telefon 09281 / 86095-03, Franziska.Herz@lg-ho.bayern.de

Bewährungshelfer Stefan Janatschek:
Telefon 09281 / 86095-07, Stefan.Janatschek@lg-ho.bayern.de
Außensprechstunde: mittwochs 13.30 - 17.30 Uhr

Bewährungshelferin Susanne Korlek:
Telefon 09281 / 86095-05, Susanne.Korlek@lg-ho.bayern.de
Außensprechstunde: montags 8.30 - 13.00 Uhr 

Bewährungshelfer Ralf Meyer:
Telefon 09281 / 86095-09, Ralf.Meyer@lg-ho.bayern.de
Außensprechstunde: dienstags 9.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr

Bewährungshelferin Martina Müller:
Telefon 09281 / 86095-04, Martina.Mueller@lg-ho.bayern.de

Bewährungshelfer Markus Pöhner:
Telefon 09281 / 86095-06, Markus.Poehner@lg-ho.bayern.de

Bewährungshelferin Selma Schleicher
Telefon 09281 / 86095-08, Selma.Schleicher@lg-ho.bayern.de

Bewährungshelferin Sandra Stier:
Telefon 09281 / 86095-02, Sandra.Stier@lg-ho.bayern.de

Außenstelle bei dem Amtsgericht Wunsiedel, Kemnather Str. 33, 95632 Wunsiedel (Zimmer 13):
Telefon 09232 / 885-117, erreichbar am
Montag   8.30 bis 13.00 Uhr, 
Dienstag 9.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr, 
Mittwoch 13.30 bis 17.30 Uhr