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Landgericht Hof

Landgericht Hof

Pressemitteilung Nr. 10/2024 vom 30.10.2024

Strafverfahren wegen Vergewaltigung u.a. im Kinderheim in Wunsiedel – Urteil des Landgerichts Hof vom 20. März 2024 ist rechtskräftig

In dem Strafverfahren wegen Sexualstraftaten in einem Kinderheim in Wunsiedel und Einbruchsdiebstählen hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16. Oktober 2024 die Revision des Nebenklägers als unzulässig verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hof vom 20.03.2024 rechtskräftig. Der Verurteilte wurde durch Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Hof vom 20.03.2024 wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, mit sexuellem Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind in zwei tateinheitlichen Fällen und mit Körperverletzung und des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind und des Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie des Diebstahls in vier Fällen zur Gesamtfreiheitsstrafe von 7Jahren 6 Monaten verurteilt.