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Landgericht Hof

Landgericht Hof

Pressemitteilung 3/2024 vom 06.03.2024

Strafverfahren wegen Vergewaltigung u.a. im Kinderheim in Wunsiedel – Schlussvorträge

In dem Strafverfahren wegen Sexualstraftaten in einem Kinderheim in Wunsiedel und Einbruchsdiebstählen hat die Jugendkammer des Landgerichts Hof die Beweisaufnahme geschlossen. 

Am heutigen neunten Verhandlungstag erhielten die Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Verteidiger sowie die Nebenklägervertreterin und die Nebenklägervertreter in nichtöffentlicher Sitzung das Wort zum Schlussvortrag. 

Die Staatsanwaltschaft sah die Anklagevorwürfe aus ihrer Anklageschrift vom 25.08.2023 nach der durchgeführten Beweisaufnahme als erwiesen an. 
Ein darüber hinausgehender Tatvorwurf der Beteiligung des Angeklagten an der Tötung des 10-jährigen Mädchen könne dem Angeklagten dagegen nicht zur Last gelegt werden. Objektive, belastbare Beweise zur Widerlegung der Einlassung des Angeklagten habe die Beweisaufnahme nicht ergeben. Insbesondere auf die Aussage des 12-jährigen Nebenklägers, die sich im Laufe des Verfahrens wiederholt geändert habe, könne eine Verurteilung wegen Beteiligung an der Tötung nicht gestützt werden. 

Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte, den Angeklagten wegen Diebstahls in 4 tatmehrheitlichen Fällen und Wohnungseinbruchsdiebstahl in Tatmehrheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt in Tatmehrheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern in Tatmehrheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung schuldig zu sprechen und ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren zu verurteilen. 
Für die Sexualstraftaten im Kinderheim Wunsiedel beantragte sie Einzelstrafen von 1 Jahr und 4 Monaten, von 2 Jahren und 3 Monaten sowie von 6 Jahren und für die Einbruchsdiebstähle Einzelstrafen von 4 Monaten, 7 Monaten, 10 Monaten, 7 Monaten sowie für den Wohnungseinbruchsdiebstahl von 1 Jahr. Unter nochmaliger umfassender Würdigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren tat- und schuldangemessen. 
Ferner beantragte sie, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger aufzuerlegen und die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen den Angeklagten anzuordnen.
 
Die Vertreter der Nebenklage äußerten sich wie folgt: 

Die Vertreterin der Mutter des 10-jährigen Mädchens, erklärte sich im Wesentlichen den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft anzuschließen und beantragte, den Angeklagten wegen der Sexualdelikte zur höchstmöglichen Freiheitsstrafe zu verurteilen. 

Der Vertreter des Vaters des 10-jährigen Mädchens sah von einer eigenen Antragstellung ab. 

Der Vertreter des damals 11-jährigen Jungen bat um ein gerechtes Urteil. 

Der Verteidiger des Angeklagten schloss sich weitgehend der rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft an und beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren. 

Weitere Auskünfte über den Inhalt der Plädoyers können aufgrund der Nichtöffentlichkeit nicht erteilt werden. 

Die Jugendkammer hat Termin zur Urteilsverkündung und Urteilsbegründung bestimmt auf: 

Mittwoch, 20. März 2024, 12.00 Uhr,
Sitzungssaal 026 (Schwurgerichtssaal), Berliner Platz 1, 95030 Hof. 

Dieser Termin wird öffentlich stattfinden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits mit der Pressemitteilung vom 14.12.2023 übermittelte Sicherungsverfügung der Jugendkammer weiterhin gilt. 

Auf das Erfordernis der Erteilung von Genehmigung für Foto- und Filmaufnahmen wird hingewiesen, soweit diese noch nicht zu Beginn oder im Laufe erteilt wurden. Die bereits erteilten Genehmigungen für Foto- und Filmaufnahmen behalten ihre Gültigkeit.