Pressemitteilung 7/2024 vom 10.06.2024
Strafverfahren wegen Vergewaltigung u. a. im Kinderheim in Wunsiedel - Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück
In dem Strafverfahren wegen Sexualstraftaten in einem Kinderheim in Wunsiedel und Einbruchsdiebstählen hat die Staatsanwaltschaft Hof die von ihr eingelegte Revision nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe zurück genommen. Der 27-jährige Angeklagte wurde durch Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Hof vom 20.03.2024 wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, mit sexuellem Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind in zwei tateinheitlichen Fällen und mit Körperverletzung und des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind und des Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie des Diebstahls in vier Fällen zur Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren 6 Monaten verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gegen das Urteil hat noch der 12-jährige Nebenkläger
Revision eingelegt. Insofern läuft gegenwärtig die Frist zur Begründung der
Revision.