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Landgericht Hof

Landgericht Hof

Pressemitteilung 8/2024 vom 26.06.2024

Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy – Klägerin legt Berufung ein

Gegen das Endurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hof vom 22.05.2024 hat die Klägerin Berufung bei dem Oberlandesgericht Bamberg eingelegt. Das Landgericht Hof hatte die Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy als unbegründet abgewiesen. Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage von dem Beklagten Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 75.000, - €, weil dieser im Jahr 2001 die Leiche ihres Kindes in ein Waldstück in Thüringen verbracht haben soll. Die Klägerin habe 15 Jahre keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt und dadurch auch psychische Beeinträchtigungen erlitten. Im Jahr 2016 wurden die sterblichen Überreste des Kindes aufgefunden.

Mit der Einlegung der Berufung bei dem Oberlandesgericht Bamberg ist das Verfahren jetzt dort in der 2. Instanz anhängig. Die Klägerin muss nun innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung des Urteils die Berufung begründen. Das Oberlandesgericht kann der Gegenseite anschließend innerhalb einer zu setzenden Frist die Möglichkeit geben, zu der Berufungsbegründung schriftlich zu erwidern. Im weiteren Fortgang entscheidet das Berufungsgericht, ob es einen Termin zur Berufungshauptverhandlung bestimmt oder im Beschlusswege eine Entscheidung trifft.