Geldwäscheaufsicht
Hinweisgeberstelle für Verstöße der Notare im Landgerichtsbezirk Hof gegen das Geldwäschegesetz
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern - das ist das Anliegen des Geldwäschegesetzes (GWG). Auch bayerische Notarinnen und Notare stehen hierbei in der Pflicht. Schon aufgrund der Vertraulichkeit des notariellen Mandats besteht die Gefahr, dass Notarinnen und Notare ggf. gutgläubig veranlasst werden, beispielsweise Gewinne aus schweren Straftaten zu waschen oder terroristische Zwecke zu unterstützen.
Das Landgericht Hof hat eine Hinweisgeberstelle für Verstöße der Notare im Landgerichtsbezirk gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung errichtet. Die Hinweisgeberstelle ist insbesondere auch Anlaufstelle für Personen, welche durch ihr Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund eines sonstigen Vertrags- oder Vertrauensverhältnisses über besonderes Wissen hinsichtlich interner Angelegenheiten von Notarinnen und Notaren verfügen.
Die Hinweise können auf Wunsch anonym und vertraulich erfolgen. Sie können gerichtet werden
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> per Post an
Frau Präsidentin
des Landgerichts
Berliner Platz 1
95030 Hof -
> per E-Mail an
geldwaeschepraevention@lg-ho.Bayern.de oder
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> telefonisch an
09281 6000 (Vermittlung)
Bitte beachten:
Das Landgericht Hof ist nicht zuständig zur Entgegennahme von Anzeigen wie z. B. wegen Kreditbetrugs, Phishing oder Geldwäsche im Allgemeinen.