Historie des Gebäudes
Historie des Landgerichts
Mit den Reichsjustizgesetzen von 1879 verlor das Gericht in Ingolstadt den Status als Stadt- und Landgericht und war fortan Amtsgericht. Nachdem die Landgerichte in Neuburg a.d. Donau (1932) und in Eichstätt (1944) aufgehoben worden waren, war der heutige Landgerichtsbezirk Ingolstadt aufgeteilt auf die Bezirke der Landgerichte München II, Augsburg und Nürnberg-Fürth.
Bereits kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Notwendigkeit eines eigenen Landgerichts für das nördliche Oberbayern erkannt und geäußert. Ingolstadt mit seiner stetig steigenden Bevölkerungszahl und der zentralen Lage in der Region bot sich als Sitz des neu zu gründenden Gerichts an, zumal es bereits Standort eines Amtsgerichts und seit 1950 einer Zweigstelle der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München II war. Zunächst fehlten aber die finanziellen Mittel und geeignete Räumlichkeiten für die Neuerrichtung eines Landgerichts. Später standen über lange Zeit Planungen auf Bundesebene, die Landgerichte zu Gunsten eines dreistufigen Gerichtsaufbaus abzuschaffen, der Neugründung entgegen. Erst nachdem diese Bestrebungen Mitte der siebziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fallen gelassen worden waren, war der Weg für das Landgericht Ingolstadt frei: Am 05.04.1979 und damit fast auf den Tag genau 100 Jahre, nachdem die Landgerichtstradition in Ingolstadt vorerst beendet worden war, beauftragte der Bayerische Landtag die Staatsregierung, bis zum Jahr 1981 die Voraussetzungen für die Errichtung eines Landgerichts in Ingolstadt zu schaffen. Am 23.12.1987 konnte der Landtag schließlich die Neugründung in Gesetzesform fassen.
Das seit 1988 bestehende Landgericht Ingolstadt ist damit mit Ausnahme des Sonderfalls Coburg das einzige neu gegründete Gericht Bayerns seit 1879. Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung, die die Standortwahl mitbestimmten, haben sich mehr als bestätigt: Lebten am 01.03.1988 in Ingolstadt noch etwas über 97 000 Einwohner, sind es nunmehr über 123 000. Die Bevölkerung im Landgerichtsbezirk ist im gleichen Zeitraum von etwa 350 000 auf über 450 000 Menschen angestiegen.
Historie der Gebäude
Die Grundsteinlegung für das Gebäude des Ingolstädter Landgerichtes Auf der Schanz 37 erfolgte im
Jahre 1962. Ursprünglich wurde das Bürogebäude für das Landratsamt Ingolstadt errichtet. Mit dem Kauf- und Ablösungsvertrag vom 20.07.1982 zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Eichstätt konnte das Anwesen für das neu aus der Taufe zu hebende Landgericht Ingolstadt eingeplant werden. Bis zum Einzug des Landgerichts Ingolstadt im Jahre 1987/88 wurde das Gebäude umfangreich saniert und um diverse An- und Umbauten wie Sitzungssäle, Beratungszimmer und die für ein funktionierendes Gerichtswesen nicht unerheblichen Vorführzellen ergänzt. Erschwert wurden die Arbeiten dadurch, dass das Haus während der gesamten (Um-) Bauzeit durch Teile des Amtsgerichtes und des Landratsamtes belegt war. Am 10. Juli 1986 konnte Richtfest gefeiert werden und am 23. Dezember 1987 verabschiedete der Bayerische Landtag das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern. Das Landgericht Ingolstadt erhielt dadurch seine gesetzliche Grundlage. Die damals angefallenen Bau- und Umbaukosten werden mit 8,1 Millionen DM beziffert. Am 01.03.1988 nahm das Landgericht Ingolstadt den Betrieb auf.
Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt befindet sich seither im gleichen Gebäude.
Das Gebäude an der Esplanade 18 ist seit 1995 Dienstsitz der Bewährungshilfe Ingolstadt. Im früheren Vermessungsamt, danach Landbauamt war neben der Bewährungshilfe zunächst auch das Insolvenzgericht untergebracht. Durch die weitere Ausdehnung des Personals auf zwischenzeitlich 13 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer wird das Gebäude seit 2003 ausschließlich von der Bewährungshilfe genutzt.