Gerichtsbezirk
Das Landgericht Landshut liegt im Oberlandesgerichtsbezirk München:
Das Landgericht Landshut ist eines von 22 bayerischen Landgerichten und gehört zum Bezirk des Oberlandesgerichts München.
Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Gebiete der kreisfreien Stadt Landshut, der Landkreise Landshut, Erding, Freising, Dingolfing-Landau und Rottal-Inn mit den Amtsgerichten in Landshut, Erding, Freising, Landau a. d. Isar und Eggenfelden.
Der Bezirk des Landgerichts Landshut, in dem rund 713.000 Einwohner leben, reicht somit vom niederbayerischen Kernland mit vorwiegend ländlicher Struktur bis in den Großraum München.
Eine besondere Bedeutung kommt dem Flughafen München zu, der zwischen Erding und Freising liegt und damit in die Zuständigkeit des Landgerichts Landshut fällt. Bei mehr als 37 Millionen Passagieren pro Jahr (Stand 2011) und einem riesigen Frachtaufkommen ergeben sich in vielfältiger Weise sowohl im Zivil- als auch im Strafbereich Auswirkungen auf die Arbeit des Landgerichts.