Kontakt
Telefon: 0871 / 84-0 (Zentrale)
Telefax: Die Faxnummern der einzelnen Bereiche finden Sie unter Aufgaben/Verfahren. Die elektronische Kommunikation ist bei dem Landgericht Landshut nur in Verfahren nach der Zivilprozessordnung sowie nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend der E-Rechtsverkehrsverordnung zugelassen (siehe Info & Service - Elektronischer Rechtsverkehr mit Weiterverweisung).
Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
E-Mail: poststelle@lg-la.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
• mittels De-Mail an: lg-landshut@egvp.de-mail.de
• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente:
https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=07999244163
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit derJustiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriumsder Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV
Ansprechpartner für Drehgenehmigungen:
Präsident des Landgerichts Dominic Mandl
über Kontakt: poststelle@lg-la.bayern.de
Anschriften:
Landgericht Landshut
(Zentraljustizgebäude, Sitzungssäle 1 bis 11)
Maximilianstraße 22
84028 Landshut (Hausanschrift)
Barrierefreier Zugang:
Aufzug vorhanden. Zugang über den Parkplatz Gestütstraße.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner
Anschriften:
Landgericht Landshut
(Sitzungssäle 21 bis 25 im Gebäude der Staatsanwaltschaft Landshut)
Maximilianstraße 25
84028 Landshut (Hausanschrift)
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner
Öffnungs- und Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Bitte beachten Sie auch die abweichenden Sprechzeiten bei der Legalisation von Urkunden https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/landshut/verfahren_03.php .
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.