Pressemitteilung 2 vom 11.07.2018
Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte (wg. schweren Bandendiebstahls)
Das Landgericht Landshut hat heute vier Mitglieder einer Diebesbande zu Haftstrafen zwischen 1 Jahr 6 Monaten und 3 Jahren verurteilt. In einem Fall wurde die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Den vier kroatischen Staatsangehörigen lag zur Last als Mitglieder der Führungsebene andere Bandenmitglieder aus dem Familienverbund zur Begehung von Einbrüchen angehalten zu haben. Die Angeklagten selbst waren bei den Einbrüchen in Deutschland nicht an den Tatorten zugegen. Zwei der vier Angeklagten wurden aus Kroatien, ein weiterer aus Italien ausgeliefert.
Diese Taten, die der Anklage zur Grunde lagen, wurden in Niedersachsen, Nordrhein.-Westfalen und Hessen begangen. Tatorte in Bayern waren nicht Gegenstand des Strafverfahrens. Der Gesamtschaden der Fälle, die den Verurteilungen zugrunde lagen, beläuft sich auf knapp 8.500 €.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Peter Pöhlmann
Vorsitzender Richter am LG
Pressesprecher