Pressemitteilung 3 vom 13.07.2018
Das Urteil gegen Josef Z. vom 07.12.2017 ist rechtskräftig.
Der Betroffene wurde mit Urteil des Landgerichts Landshut - Schwurgericht – vom 07.12.2017 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Mord in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.
Ihm lag zur Last in den frühen Morgenstunden des 12.06.2016 unter Alkoholeinfluss auf einer Ortsverbindungsstraße bei Obersüßbach eine andere Person überfahren zu haben. Er setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den Geschädigten zu kümmern. Dieser überlebte den Unfall mit schweren Verletzungen.
Die Revision des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 04.07.2018 verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.
Peter Pöhlmann
Vorsitzender Richter am LG
Pressesprecher