Pressemitteilung 4 vom 22.08.2018
Verabschiedung Handelsrichter Wälischmiller
Herr Heinrich Wälischmiller wurde nach 26 Jahren als ehrenamtlicher Handelsrichter verabschiedet. Der 66-jährige Zeitungsverleger aus Dingolfing übernahm das Amt 1992. Mit ihm verliert das Landgericht einen sehr erfahrenen und kompetenten Handelsrichter der sein kaufmännisches Wissen in oft komplizierte Verfahren vor der Kammer für Handelssachen einbrachte. Für seine ehrenamtliche Tätigkeit erhielt er wurde ihm 2014 die Medaille für Verdienste um die Bayerische Justiz durch den Bayerischen Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback verliehen. Der Präsident des Landgerichtes Andreas Wimmer dankte ihm sehr herzlich für seine langjährige Tätigkeit zum Wohle der Landshuter Justiz. Handelsrichter gehören einer Kammer für Handelssachen bei dem Landgericht an. Diese befassen sich speziell mit Streitigkeiten unter Beteiligung von Kaufleuten, solchen des gewerblichen Rechtsschutzes und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Die Kammer für Handelssachen verhandelt mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern. Diese bringen dabei ihre besonderen kaufmännischen Kompetenzen und ihre Kenntnisse aus der Praxis ein. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie der Berufsrichter und tragen auch die Richterrobe. Für das Amt geeignete Personen werden von den Industrie- und Handelskammern benannt. Zum Handelsrichter ernannt werden kann, wer als Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder als Prokurist in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingetragen ist.