Pressemitteilung 5 vom 05.09.2018
Handelsrichter Steck für weitere 5 Jahre bestätigt
Der ehrenamtliche Handelsrichter Matthias Steck wurde nach Ablauf seiner ersten Amtsperiode von 5 Jahren durch den Präsidenten Andreas Wimmer für weitere 5 Jahre in seinem Amt bestätigt. Herr Steck ist Vorstandsvorsitzender der VR-Bank eG Landshut und bringt sein kaufmännisches Wissen in den Verfahren vor der Kammer für Handelssachen am Landgericht Landshut ein.
Handelsrichter gehören einer Kammer für Handelssachen bei dem Landgericht an. Diese befassen sich speziell mit Streitigkeiten unter Beteiligung von Kaufleuten, solchen des gewerblichen Rechtsschutzes und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Die Kammer für Handelssachen verhandelt mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern. Diese bringen dabei ihre besonderen kaufmännischen Kompetenzen und ihre Kenntnisse aus der Praxis ein. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie der Berufsrichter und tragen auch die Richterrobe. Für das Amt geeignete Personen werden von den Industrie- und Handelskammern benannt. Zum Handelsrichter ernannt werden kann, wer als Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder als Prokurist in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingetragen ist.