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Landgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 3 vom 01.04.2019

Neuer Handelsrichter tritt am Landgericht Landshut sein Amt an

Herr Franz Rebl wurde durch den Präsidenten Andreas Wimmer zum Handelsrichter am Landgericht Landshut ernannt. Herr Rebl ist Maler- und Lackierermeister und Geschäftsführer der eigenen Firmen in Landau/Isar, Regensburg und München. Der Betrieb mit über 120 Mitarbeitern befindet sich in der dritten Generation im Familienbesitz. Herr Rebl wird neben seinen kaufmännischen Kenntnissen auch die praktischen Erfahrungen beim Neubau und bei Altbausanierungen einbringen.

Handelsrichter gehören einer Kammer für Handelssachen bei dem Landgericht an. 
Diese befassen sich speziell mit Streitigkeiten unter Beteiligung von Kaufleuten, solchen des gewerblichen Rechtsschutzes und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. 
Die Kammer für Handelssachen verhandelt mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern. Diese bringen dabei ihre besonderen kaufmännischen Kompetenzen und ihre Kenntnisse aus der Praxis ein. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie der Berufsrichter und tragen auch die Richterrobe. Für das Amt geeignete Personen werden von den Industrie- und Handelskammern benannt. Zum Handelsrichter ernannt werden kann, wer als Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder als Prokurist in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingetragen ist.

Rebl
Präsident Andreas Wimmer (rechts) übergibt die Bestellungsurkunde.
Mit auf dem Bild (links) der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen Gerhard Köstler