Pressemitteilung 6 vom 10.06.2019
Handelsrichter Röckenschuß am Landgericht Landshut im Amt bestätigt
Martin Röckenschuß wurde durch den Präsidenten des Landgerichts Landshut Andreas Wimmer für weitere 5 Jahre zum ehrenamtlichen Handelsrichter bestellt.
Der 50-jährige Diplom-Betriebswirt war nach seinem Studium zunächst in München beim Verlag C.H. Beck u.a. als Prokurist tätig und daneben bereits Handelsrichter beim Landgericht München II.
Der verheiratete Landshuter, der Vater zweier Kinder ist, wechselte 2009 nach Landshut als Geschäftsführer der Fa. Gerhard Mann GmbH & Co. KG und bringt sein kaufmännisches Wissen bereits seit 10 Jahren in den Verfahren vor der Kammer für Handelssachen im Landgericht Landshut ein. Handelsrichter gehören einer Kammer für Handelssachen bei dem Landgericht an.
Diese befassen sich speziell mit Streitigkeiten unter Beteiligung von Kaufleuten, solchen des gewerblichen Rechtsschutzes und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Die Kammer für Handelssachen verhandelt mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern.
Diese bringen dabei ihre besonderen kaufmännischen Kompetenzen und ihre Kenntnisse aus der Praxis ein.
Sie haben das gleiche Stimmrecht wie der Berufsrichter und tragen auch die Richterrobe.
Für das Amt geeignete Personen werden von den Industrie- und Handelskammern benannt.
Zum Handelsrichter ernannt werden kann, wer als Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder als Prokurist in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingetragen ist.
Peter Pöhlmann
Vorsitzender Richter am LG
Pressesprecher