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Landgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 3 vom 10.02.2020

Handelsrichter Merk am Landgericht Landshut im Amt bestätigt

Herr Fritz Merk wurde durch den Präsidenten des Landgerichts Landshut Andreas Wimmer für weitere 5 Jahre zum ehrenamtlichen Handelsrichter bestellt. Der 64-jährige Diplom-Betriebswirt übernahm das Amt am 12.03.2001 und bringt seitdem sein kaufmännisches Wissen in oft komplizierten Verfahren vor der Kammer für Handelssachen im Landgericht Landshut ein. Herr Merk ist geschäftsführender Gesellschafter der MWB GmbH in Eching. Diese ist im Bereich des Sondermaschinenbaus weltweit tätig, Herr Merk verfügt daher auch über dezidierte Kenntnis in internationalen Handelsbeziehungen.

Handelsrichter gehören einer Kammer für Handelssachen bei dem Landgericht an. Diese befassen sich speziell mit Streitigkeiten unter Beteiligung von Kaufleuten, solchen des gewerblichen Rechtsschutzes und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Die Kammer für Handelssachen verhandelt mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern. Diese bringen dabei ihre besonderen kaufmännischen Kompetenzen und ihre Kenntnisse aus der Praxis ein. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie der Berufsrichter und tragen auch die Richterrobe. Für das Amt geeignete Personen werden von den Industrie- und Handelskammern benannt. Zum Handelsrichter ernannt werden kann, wer als Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder als Prokurist in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingetragen ist.

      

         Peter Pöhlmann
Vorsitzender Richter am LG

         Pressesprecher

        


 

Handelsrichter
Präsident Andreas Wimmer übergibt Fritz Merk (Mitte) die Bestellungsurkunde. Mit auf dem Bild der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen Gerhard Köstler.

Präsident Andreas Wimmer übergibt Fritz Merk (Mitte) die Bestellungsurkunde. Mit auf dem Bild der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen Gerhard Köstler.