Pressemitteilung 3 vom 10.02.2020
Handelsrichter Merk am Landgericht Landshut im Amt bestätigt
Herr Fritz Merk wurde durch den Präsidenten des Landgerichts
Landshut Andreas Wimmer für weitere 5 Jahre zum ehrenamtlichen Handelsrichter
bestellt. Der 64-jährige Diplom-Betriebswirt übernahm das Amt am 12.03.2001 und
bringt seitdem sein kaufmännisches Wissen in oft komplizierten Verfahren vor
der Kammer für Handelssachen im Landgericht Landshut ein. Herr Merk ist geschäftsführender
Gesellschafter der MWB GmbH in Eching. Diese ist im Bereich des
Sondermaschinenbaus weltweit tätig, Herr Merk verfügt daher auch über
dezidierte Kenntnis in internationalen Handelsbeziehungen.
Handelsrichter gehören einer Kammer für Handelssachen bei dem Landgericht an.
Diese befassen sich speziell mit Streitigkeiten unter Beteiligung von
Kaufleuten, solchen des gewerblichen Rechtsschutzes und gesellschaftsrechtlichen
Auseinandersetzungen. Die Kammer für Handelssachen verhandelt mit einem
Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern. Diese bringen dabei ihre
besonderen kaufmännischen Kompetenzen und ihre Kenntnisse aus der Praxis ein.
Sie haben das gleiche Stimmrecht wie der Berufsrichter und tragen auch die
Richterrobe. Für das Amt geeignete Personen werden von den Industrie- und
Handelskammern benannt. Zum Handelsrichter ernannt werden kann, wer als
Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder
als Prokurist in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingetragen ist.
Peter Pöhlmann
Vorsitzender Richter am LG
Pressesprecher