Pressemitteilung 7 vom 30.03.2020
Justiz unterstützte gemeinnützige Einrichtungen aus der Region im Jahr 2019 mit insgesamt 351.896,09 EUR
Das Landgericht Landshut und die zu seinem Bezirk gehörenden Amtsgerichte Eggenfelden, Erding, Freising, Landau/Isar und Landshut sowie die Staatsan-waltschaft Landshut haben im Jahr 2019 gemeinnützigen Einrichtungen im Landgerichtsbezirk Geldauflagen von insgesamt 351.896,09 EUR zugewiesen.
Wird in einem Strafverfahren gegen einen Straftäter eine Freiheitsstrafe mit Bewährung verhängt, erhält der Verurteilte in vielen Fällen als Bewährungsauflage gleichzeitig die Zahlung eines Geldbetrages auferlegt. Ferner wird in Fällen der Kleinkriminalität von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht statt einer Strafe eine Geldauflage festgesetzt, vor allem wenn der Schaden gering ist und der Täter erstmals eine Straftat begangen hat. Meist werden die Straftäter angewiesen, die Geldbeträge zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen. Auf diese Weise haben gemeinnützige Einrichtungen aus den Bezirken Eggenfelden, Erding, Freising, Landau/Isar und Landshut im Jahr 2019 351.896,09 EUR erhalten.
Insgesamt waren im Jahr 2019 137 solcher regionalen Einrichtungen beim Landgericht Landshut registriert. 35 Einrichtungen von diesen registrierten Einrichtun-gen sind Gelder zugewiesen worden. Davon erhielten 26 Einrichtungen Beträge von über 1.000,00 EUR bis teilweise in den fünfstelligen EURO-Bereich. Schwerpunktmäßig handelte es sich dabei um Einrichtungen aus den Bereichen Bewährungshilfe, Rehabilitation und Pflege, Kinder- und Jugendförderung, Wohlfahrts- und Sozialarbeit sowie Förderung für Menschen mit Behinderung. Die Auswahl des Empfängers des Geldbetrages wird von den zuständigen Richtern und Staatsanwälten bei der Festsetzung der Geldauflage getroffen.
Landgerichtspräsident Andreas Wimmer: „Die Justiz hat damit auch 2019 wieder einen bedeutenden Beitrag zur Finanzierung gemeinnütziger Einrichtungen aus der Region geleistet. Für diese Einrichtungen sind Geldzuweisungen durch die Justiz eine wesentliche Unterstützung, um ihre sozialen Aufgaben erfüllen zu können.“
Ergänzende Informationen:
In die beim Präsidenten des Landgerichts Landshut geführte Liste der regionalen gemeinnützigen Einrichtungen werden auf Antrag lediglich Einrichtungen aufge-nommen, deren Wirkungskreis den Bezirk des Landgerichts nicht überschreitet. Überregionale Einrichtungen werden in einer Liste registriert, die beim Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts geführt wird. Voraussetzung für die Eintragung in diese Liste ist, dass eine gültige Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamts, ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Satzung vorgelegt und die Zielsetzung der Einrichtung mitgeteilt werden. Eine Eintragung unterbleibt, wenn der Verdacht besteht, dass der Zweck oder die Tätigkeit der Einrichtung den Strafgesetzen zuwider läuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtet.