Pressemitteilung 9 vom 22.04.2020
Das Urteil gegen Monir B. vom 02.05.2019 ist rechtskräftig
Das Urteil gegen Monir B. vom 02.05.2019 ist rechtskräftig.
Der Betroffene wurde mit Urteil des Landgerichts Landshut – 6. Strafkammer – vom 02.05.2019 wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dem aus Bangladesch stammenden Angeklagten lag zur Last am 29.06.2018 seine ebenfalls aus Bangladesch stammende Ehefrau vergewaltigt zu haben.
Die Revision des Angeklagten wurde nun vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31.03.2020 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Peter Pöhlmann
Vorsitzender Richter am LG
Pressesprecher