Pressemitteilung 2 vom 21.08.2024
Verhandlung über Unterlassung von Äußerungen
Am 29.08.2024 findet ab 09.00 Uhr eine Verhandlung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Landshut statt. Gegenstand des Unterlassungsantrags sind Äußerungen, die bei einem Musikfestival in Dingolfing am 08.07.2024 von Seiten der Band gefallen sein sollen
und später bei YouTube veröffentlicht worden sein sollen.
Hintergrund ist, dass der T. Kulturverein bislang auf dem Gelände, das der
Antragsteller im Frühjahr erworben hat, unter anderem Veranstaltungen, Musikproben oder Konzerte durchführte. Der Verein ist noch bis 31.08.2024 berechtigt, die Örtlichkeiten zu nutzen.
Die Kammer hat die mündliche Verhandlung angeordnet. Die Verhandlung ist
öffentlich. Für die Pressevertreter sind derzeit 9 Sitzplätze reserviert, die nach
der Reihenfolge des Erscheinens der Pressevertreter vergeben werden. Die
Sitzplätze für die Öffentlichkeit sind begrenzt.
Es ist geplant, kurzfristig nach der mündlichen Verhandlung eine Pressemitteilung zu veröffentlichen.
Dr. Birndorfer
Richter am Landgericht
Pressesprecher