Pressemitteilung 3 vom 28.08.2024
Verhandlung am 29.08.2024 um 09.00 Uhr: Termin aufgehoben
Verhandlung findet nicht statt
Die für den 29.08.2024 um 09.00 Uhr angesetzte Verhandlung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung findet nicht statt.
Am 27.08.2024 hat der Antragsteller den Antrag zurückgenommen. Die Antragsrücknahme wurde vom Antragsteller nicht begründet.
Die Kammer hat heute den Termin aufgehoben. Die Kammer wird aufgrund
der Antragsrücknahme in der Sache nicht entscheiden. Das Verfahren ist mit
der Antragsrücknahme erledigt.
Dr. Birndorfer
Richter am Landgericht
Pressesprecher