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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Güterichterverfahren (Mediation)

Güterichterverfahren

Das Güterichterverfahren ist in § 278 Abs. 5 ZPO gesetzlich geregelt:

Das Gericht kann die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.

Bei dem Landgericht Memmingen sind zwei Güterichter tätig, die sich als Vermittler (Mediatoren) zwischen den streitbefangenen Parteien verstehen. Sie sind besonders ausgebildet und setzen moderne Methoden der Konfliktbeilegung ein.

Voraussetzung für die Durchführung dieses Verfahrens ist allerdings, dass bereits ein Zivilverfahren zwischen den Parteien am Landgericht Memmingen anhängig ist und alle Parteien mit der Durchführung des Güterichterverfahrens einverstanden sind.

Häufige Fragen zum Güterichterverfahren

Welche Vorteile bringt das Güterichterverfahren?

Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So können sie eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder erneuern. Auch weitere belastende Konflikte können gelöst und beigelegt werden.

Der Gütetermin findet in einer kommunikationsfördernden Atmosphäre mit Hilfe eines in Mediation geschulten Güterichters und ohne Zeitdruck statt.

Der Güterichter kann verschiedene Verhandlungsmethoden anwenden und passt seine Vorgehensweise an die Bedürfnisse der Parteien an.

Das Güterichterverfahren gewährleistet eine schnelle und effektive Streitbeilegung mit hoher Akzeptanz bei den Parteien.

Das Verfahren ist nicht öffentlich und vertraulich.

Das Güterichterverfahren verursacht keine zusätzlichen Gerichtskosten.

Wann ist ein Güterichterverfahren sinnvoll?

Das Güterichterverfahren ist freiwillig.

Der Streitrichter leitet das Verfahren an den Güterichter.

Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Der Güterichter kann dabei optimal auf die Bedürfnisse der Parteien eingehen.

Im Gütetermin kommt es entweder zu einer Einigung oder der Güterichter leitet die Akten an den Streitrichter zurück, der das Verfahren weiter führt.

Wie ist der Ablauf einer Mediation?

Phase 1

Vorbereitung und Einführung in die Mediation. Im Gespräch wird das Verfahren näher vorgestellt und erläutert. Wenn die Beteiligten eine Mediation durchführen wollen, wird in der Regel eine Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen den beteiligten Konfliktparteien und dem Mediator getroffen.


Phase 2


Die Themen und Konfliktfelder werden gesammelt und gewichtet.

Phase 3


Die hinter den Positionen der Parteien stehenden Interessen, Beweggründe und Anliegen werden herausgearbeitet. Dabei geht es sowohl um das Verstehen der eigenen Seite als auch um das Verstehen der anderen Seite.

Phase 4


Es werden  Ideen, Möglichkeiten, Optionen zur Lösungsfindung gesammelt. Diese werden anschließend bewertet und auf ihre Wirtschaftlichkeit und praktische Umsetzbarkeit überprüft.


Phase 5

Von den Parteien werden vorläufige Lösungen ausgehandelt. Die gefundenen Lösungen werden überprüft und rechtlich verbindlich abgeschlossen.

Weitere Informationen zum Güterichterverfahren