Geschäftsverteilungsplan
Jedes Gericht legt jeweils zum Jahresbeginn im sog. Geschäftsverteilungsplan fest, wie die zu bearbeitenden Verfahren auf die einzelnen Spruchkörper verteilt werden. Durch den Geschäftsverteilungsplan wird der ''gesetzliche Richter'' bestimmt und eine gleichmäßige Verteilung des Arbeitsanfalls angestrebt.
Der aktuelle Geschäftsverteilungsplan liegt auf der Präsidalgeschäftsstelle zur Einsicht aus. Sie können unter folgendem Link eine auszugsweise Fassung des derzeit gültigen Geschäftsverteilungsplanes ansehen: