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Urheber- und Markenrecht

Anträge nach § 101 Abs. 9 UrhG

Neu eingehende Verfahren betreffend einen Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG werden nach der Geschäftsverteilung der 7., 21., 33.,  37. oder 42. Zivilkammer zugeteilt.

Es wird gebeten, folgende Hinweise zu beachten:

  • Fax-Anträge bitte ausschließlich auf die Fax-Nr. 089-5597-2991; Originale müssen nicht nachgereicht werden
  • die Liste der streitgegenständlichen Verletzungen/IP-Adressen bitte als Anlage AST1 4-fach einreichen
  • bei mehreren Werken/Tonträgern in einem Antrag:
    bitte Liste mit Werktiteln/Tonträgertiteln als Anlage Ast3 4-fach einreichen
  • soweit eine Urhebervermutung in Anspruch genommen wird, sollte das Vorhandensein und der Wortlaut eines ©-Vermerks o.ä. zusätzlich anwaltlich versichert werden, weil die Fax-Anträge häufig schwer lesbar sind
  • die bisher geforderte Übersicht pro Werk/Tonträger braucht nicht mehr eingereicht zu werden"

Verfahrensübersicht