Urheber- und Markenrecht
Anträge nach § 101 Abs. 9 UrhG
Neu eingehende Verfahren betreffend einen Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG werden nach der Geschäftsverteilung der 7., 21., 33., 37. oder 42. Zivilkammer zugeteilt.
Es wird gebeten, folgende Hinweise zu beachten:
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Fax-Anträge bitte ausschließlich auf die Fax-Nr. 089-5597-2991; Originale müssen nicht nachgereicht werden
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die Liste der streitgegenständlichen Verletzungen/IP-Adressen bitte als Anlage AST1 4-fach einreichen
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bei mehreren Werken/Tonträgern in einem Antrag:
bitte Liste mit Werktiteln/Tonträgertiteln als Anlage Ast3 4-fach einreichen
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soweit eine Urhebervermutung in Anspruch genommen wird, sollte das Vorhandensein und der Wortlaut eines ©-Vermerks o.ä. zusätzlich anwaltlich versichert werden, weil die Fax-Anträge häufig schwer lesbar sind
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die bisher geforderte Übersicht pro Werk/Tonträger braucht nicht mehr eingereicht zu werden"