Geldwäscheaufsicht
Hinweisgeberstelle Geldwäschegesetz
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern - das ist das
Anliegen des Geldwäschegesetzes (GwG). Auch bayerische Notarinnen und
Notare stehen hierbei in der Pflicht! Schon aufgrund der Vertraulichkeit
des notariellen Mandats besteht die Gefahr, dass Notarinnen und Notare
ggf. gutgläubig veranlasst werden, beispielsweise Gewinne aus schweren
Straftaten zu waschen oder terroristische Zwecke zu unterstützen.
Das Landgericht München II hat eine Hinweisgeberstelle für Verstöße der
Notare im Landgerichtsbezirk gegen Vorschriften zur Verhinderung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung errichtet. Die Hinweisgeberstelle
ist insbesondere auch Anlaufstelle für Personen, welche durch ihr
Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund eines sonstigen Vertrags- oder
Vertrauensverhältnisses über besonderes Wissen hinsichtlich interner
Angelegenheiten von Notarinnen und Notaren verfügen.
Die Hinweise können auf Wunsch anonym und vertraulich erfolgen und per Post,
per E-Mail (geldwaeschepraevention@lg-m2.bayern.de) oder telefonisch
(089/5597-3467) abgegeben werden. Schriftliche Mitteilungen sind an
folgende Anschrift zu richten:
Landgericht München II
Präsidialabteilung
Postfach
80320 München.
Bitte beachten: Das Landgericht München II ist nicht zuständig zur
Entgegennahme von Anzeigen wie z. B. wegen Kreditbetrugs, Phishing oder
Geldwäsche im Allgemeinen.