Bürgerservice
Apostillen und Legalisationen
Die Präsidialgeschäftsstelle ist unter anderem für die Erteilung von Legalisationen und Apostillen zuständig, die im Zusammenhang mit Urkunden im Ausland benötigt werden (Beglaubigung bzw. Bestätigung der Echtheit der öffentlichen Urkunde zur Verwendung im Ausland, z.B. Scheidungs- beschlüsse, Erbscheine etc.).
Das Landgericht München II ist ausschließlich zuständig für Urkunden von Übersetzern bzw. Notaren aus den Landkreisen Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim und Wolfratshausen.
Die Urkunden können mit der Post übersandt oder während der nachstehenden Zeiten persönlich abgegeben werden. Beim Postversand muss unbedingt das Land angegeben werden, für welches die Urkunde benötigt wird.
Hinweis:
Eine persönliche Antragsstellung und sofortige Erteilung von Legalisationen und Apostillen ist nur nach vorheriger Terminsabsprache möglich.
Ansprechpartnerin:
Frau Knoblach
Denisstraße 3, 80335 München
E-Mail: poststelle.verwaltung@lg-m2.bayern.de
Telefonnummer: 089 5597-3902
Sprechzeiten:
Montag - Dienstag, Donnerstag - Freitag: 08:00 bis 11:45 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Eine persönliche Antragsstellung ist nur nach vorheriger Terminsabsprache möglich.
Postanschrift:
Herrn Präsidenten des Landgerichts München II
Präsidialabteilung
Postfach
80320 München
Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier:
Dolmetscher und Übersetzer
Ansprechpartnerin für die Aufnahme in die Liste der öffentlich bestellten Dolmetscher und Übersetzter ist:
Frau Nadler
Denisstraße 3, 80335 München, Zimmer 611
Tel.: 089 / 5597-3926
Fax: 09621 / 96241-4292
E-Mail: poststelle.verwaltung@lg-m2.bayern.de
Hier gelangen Sie zur Liste der allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscher*innen sowie Übersetzer*innen.
Online-Formulare gemäß Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG)
Entsprechende Online-Formulare zur Bestellung als allgemein beeidigter Dolmetscher/Übersetzer sowie zum Verzicht auf die Bestellung als allgemein Beeidigter/Übersetzer bzw. der Beantragung der Löschung aus dem Verzeichnis finden Sie hier.
Hinweis:
Über das Online-Formular gestellte Anträge gehen über den elektronischen Rechtsverkehr beim Landgericht München II ein.
Liste der gemeinnützigen Organisationen
Ansprechpartnerin für die Aufnahme in die Liste der gemeinnützigen Organisationen, denen Zahlungen aus Geldauflagen in Strafverfahren zufließen können, ist:
Frau Jung
Denisstraße 3, 80335 München, Zimmer 611
Tel.: 089 / 5597-3464
Fax: 09621 / 96241-4292
E-Mail: poststelle.verwaltung@lg-m2.bayern.de