Bereitschaftsdienst
Bereitschafsdienst des Landgerichts Passau
Zusätzlich zum gemeinsamen täglichen Bereitschaftsdienst mit dem Amtsgericht (siehe unten) ist bei den Landgerichten an Samstagen, denen ein dienstfreier Tag vorausgeht oder denen mehr als ein dienstfreier Tag folgt in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, ebenso an dienstfreien Werktagen. In jedem Fall ist sicher gestellt, dass nicht mehr als zwei dienstfreie Tage aufeinanderfolgen, in denen kein Bereitschaftsdienst eingerichtet ist. Der Bereitschaftsdienst muss nicht zwingend am Samstag eingerichtet werden.
Das sind im Jahr 2024 noch folgende Tage:
- 24.12.2024
- 31.12.2024
und im Jahr 2025
- 04.01.2025
- 19.04.2025
- 07.06.2025
- 16.08.2025
- 04.10.2025
- 24.12.2025
- 27.12.2025
- 31.12.2025
Dieser Bereitschaftsdienst ist nur zuständig für alle unaufschiebbaren Eilgeschäfte, die in die Zuständigkeit des Landgerichts fallen.
An diesen Tagen ist nur in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine Rufbereitschaft unter der Telefonnummer 0173-8863325 eingerichtet.
Eine Einreichung von Anträgen für den Bereitschaftsdienst in elektronischer Form ist nicht möglich. Telefaxanschlüsse oder Briefkästen des Landgerichts Passau werden an diesen Tagen nicht gesichtet.
Bereitschafsdienst des Amtsgerichts Passau
An dienstfreien Tagen ist bei dem Amtsgericht Passau ein richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet und zwar in Form einer Rufbereitschaft, erreichbar über die Justizvollzugsanstalt Passau (Tel.Nr.: 0851/490832-0).
Eine Einreichung von Anträgen für den Bereitschaftsdienst in elektronischer Form ist nicht möglich. Telefaxanschlüsse oder Briefkästen des Amtsgerichts Passau werden an dienstfreien Tagen nicht gesichtet.