Zeugenbetreuungsstelle
Unter den verschiedenen vor Gericht zugelassenen Beweismitteln (Urkunden, Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung, Zeugenvernehmung) kommt dem Beweis durch Vernehmung von Zeugen im Zivil- und Straf- prozess eine besondere Bedeutung zu. Wahrheitsgemässe Zeugenaussagen sind ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Rechtspflege. Für den Zeugen selbst ist die Aussage vor Gericht oft eine erhebliche Stresssituation. Wir nehmen daher die Betreuung der Zeugen im Rahmen unseres Zeugenbetreuungsprogramms sehr ernst.
Als Zeuge tragen Sie zur Aufklärung des Sachverhalts vor Gericht bei. Selbst wenn Sie meinen, nicht viel aussagen zu können, können Ihre Angaben für das Gericht wichtig sein. Sie erfüllen mit Ihrer Aussage eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht, die im Interesse eines jeden Bürgers liegt. Jeder von uns kann einmal auf eine Zeugenaussage angewiesen sein, weil er nur so zu seinem Recht kommen kann.
Erscheinen Sie bitte rechtzeitig zum Termin. Das Gericht ist bemüht, die Verfahren pünktlich und zügig abzuwickeln. Trotzdem kann es unter Umständen zu Verzögerungen und damit zu Wartezeiten für Zeugen kommen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Bitte lesen Sie zunächst die Ihnen zugegangene Ladung aufmerksam durch. Sollten Sie noch Fragen zum Ablauf des Verfahrens haben, wenden Sie sich bitte - am besten fernmündlich - an das Landgericht Passau unter der in der Ladung angegebenen Telefonnummer. Bei schriftlichen Mitteilungen an das Gericht geben Sie bitte immer die Geschäftsnummer an.
Die Aufforderung, vor Gericht als Zeugin/Zeuge auszusagen, verlangt von Ihnen ein Opfer an Zeit; sie kann mit Aufregung, Scheu und auch innerer Belastung verbunden sein. Um Ihnen hierbei eine Hilfestellung anzubieten, steht Ihnen vor dem Gerichtstermin die Zeugenbetreuung des Landgerichts zur Verfügung, der Sie sich anvertrauen können, z.B. mit folgenden Problemen:
Sie haben Angst vor dem Zusammentreffen mit dem Angeklagten oder einem anderen Prozessbeteiligten oder seinem Umfeld und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen. Wo können Sie während der Verhandlung Ihre Kinder lassen, da Sie in der Sitzung möglicherweise stören?
Ansprechpartner sind unsere Zeugenbetreuerinnen:
- Frau Verena Sagmeister, Pforte, Tel.: +49 851 394 0
- Frau Yvonne Koslowski, Zimmer 21, Tel.: +49 851 394 137
Die Zeugenbetreuerinnen helfen Ihnen gerne weiter. Sie können sich für die Zeugenbetreuung auch an der Pforte der Wachtmeisterei in der Eingangshalle des Landgerichts anmelden.
Leider kann es auch bei umsichtiger Planung eines Terminstages durch das Gericht vor Ihrer Vernehmung als Zeuge zu Wartezeiten kommen. Das liegt daran, dass im Verlauf eines Verhandlungstages bei Gericht immer wieder auch unvorhergesehene Entwicklungen eintreten können, die es unmöglich machen, den Zeitplan einzuhalten.
Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis.
Bitte halten Sie sich aber auch im Falle längerer Wartezeiten unbedingt in der Nähe des Sitzungssaals auf, weil Sie nur dort den Ihnen geltenden Aufruf hören können!
Zu Ihrer Erfrischung befinden sich im Zeugenwarteraum (1. Stock, Zimmer 17) ein Getränkeautomat.