Bewährungshilfe
Das Gericht unterstellt den Verurteilten für die Dauer oder einen Teil der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers, wenn dies angezeigt ist, um ihn von Straftaten abzuhalten.
Der Bewährungshelfer steht dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Er überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Zusagen. Er berichtet über die Lebensführung des Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche und beharrliche Verstöße gegen Auflagen, Weisungen und Zusagen teilt er dem Gericht mit.
Der Bewährungshelfer wird vom Gericht bestellt. Seine Tätigkeit führt er haupt- oder ehrenamtlich aus.
Erreichbarkeit
Die Büroräume der Bewährungshelfer beim Landgericht Passau befinden sich in dem Gebäude in der Spitalhofstraße 82, 94032 Passau
Telefon: +49 851 394 170
Fax: +49 9621 96241 0395
E-Mail: bewaehrungshilfe@lg-pa.bayern.de