Bewährungs- und Gerichtshilfe
Aufgaben und Arbeitsweise der Bewährungshilfe
Die Bewährungshilfe hat die Aufgabe, einem Straftäter/einer Straftäterin, dem/der eine Freiheitsstrafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung zur Bewährung ausgesetzt wurde, während der vom Gericht festgesetzten Bewährungszeit helfend und betreuend zur Seite zu stehen, die Erfüllung der Auflagen und Weisungen zu überwachen und dem Gericht über die Lebensführung der verurteilten Person (Proband/Probandin) zu berichten.
Ebenso unterstehen Probanden/-innen im Rahmen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung einer längeren Haftstrafe sowie nach Abbruch oder Erledigung einer Maßregel (Unterbringung in der Entziehungsanstalt, einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung) kraft Gesetzes der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers/einer Bewährungshelferin.
Durch zielorientierte und methodische Unterstützung, letztlich einer Hilfe zur Selbsthilfe, sollen die Probanden/-innen befähigt werden, ihr Verhalten so zu ändern, dass sie künftig ein straftatenfreies Leben führen. Dies beinhaltet sowohl Hilfen bei der Gestaltung und Sicherung der materiellen Lebensbedingungen und Unterstützungen, die auf die individuelle Problematik ausgerichtet sind, als auch Interventionen, die direkt am Delikt orientiert sind, um dadurch die Rückfallgefahr zu senken. Bewährungshilfe versucht somit Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken zu erkennen, diese gezielt zu bearbeiten, aber auch ressourcenorientiert protektive Faktoren bei den Probanden/-innen zu stärken.
Bewährungshelfer/-innen arbeiten nach der sozialpädagogischen Methode der sozialen Einzelfallhilfe. Ergänzend kommt je nach Bedarf und Arbeitsbelastung die Methode der sozialen Gruppenarbeit zur Anwendung. Das soziale Umfeld der Probanden/-innen wird je nach Einzelfall (soweit notwendig und möglich) mit einbezogen.
Aufgaben der Gerichtshilfe
Die Gerichtshilfe unterstützt Staatsanwaltschaften, Gerichte und Gnadenbehörden im Ermittlungs-, Straf- und Vollstreckungsverfahren.
Die Beauftragung der Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Einsatz von Mitteln der Sozialpädagogik besondere Erkenntnisse verspricht und in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung des Falles steht.
Die Gerichtshilfe bei dem Landgericht Regensburg ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim, Regensburg und Straubing.
Bewährungs- und Gerichtshilfe im Bezirk des Landgerichts Regensburg
Die Bewährungshilfe hat folgende Dienstsitze:
- 93049 Regensburg, Ladehofstraße 28
- 93049 Regensburg, Kumpfmühler Straße 8
- 94315 Straubing, Hans-Adlhoch-Straße 29
- 93413 Cham, Rindermarkt 2
Die Details zu der Erreichbarkeit der einzelnen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer entnehmen Sie bitte der Verfahrensübersicht - Bewährungs- und Gerichtshilfe.
Erklärfilm über das Berufsbild
Der Erklärfilm über das Berufsbild eines Bewährungshelfers informiert in wenigen Minuten einfach und verständlich, welche Aufgaben Bewährungshelfer/innen erfüllen, welche Ausbildung und persönlichen Anforderungen vorausgesetzt werden und welche Leistungen durch die Bewährungshilfe erbracht werden.
http://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/bewaehrungshelfer-gerichtshelfer/