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Pressemitteilung 16 vom 31.10.2019

Schriftliches Urteil im Strafverfahren gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, Franz W. und Norbert Hartl fertiggestellt

Revisionsverfahren zur Nachprüfung der Entscheidung des Landgerichts Regensburg durch den Bundesgerichtshof beginnt

Auf 975 DIN A 4-Seiten hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg ihr am 3. Juli 2019 verkündetes Urteil im Strafverfahren gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, Franz W. und Norbert Hartl begründet. Der Bauträger und sein früherer Mitarbeiter waren nach 59 Hauptverhandlungstagen wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen (Volker Tretzel) bzw. einem Fall (Franz W.) sowie wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz in fünf Fällen zu Bewährungs- (Volker Tretzel) bzw. Geldstrafen (Franz W.) verurteilt worden. Von einer Bestrafung des Oberbürgermeisters wegen zweier Fälle der Vorteilsannahme hatte das Gericht abgesehen. Von allen übrigen Vorwürfen waren die Angeklagten freigesprochen worden, Norbert Hartl vollständig. Die Staatsanwaltschaft Regensburg und sämtliche Angeklagten bis auf Norbert Hartl hatten gegen das Urteil Revision eingelegt.
Die Endfassung des schriftlich begründeten Urteils wurde gestern von den beteiligten Berufsrichter/inne/n unterzeichnet. Nächster Schritt ist die Zustellung von Urteilsausfertigungen an die Revisionsführer, welche danach einen Monat lang Zeit haben, ihre Revisionsbegründungen beim Landgericht Regensburg einzureichen. Wenn dies form- und fristgerecht geschieht, gestaltet sich der weitere Verfahrensgang bei gewöhnlichem Verlauf wie folgt:
Die Revisionsbegründungen werden den jeweiligen Rechtsmittelgegnern zur Abgabe möglicher Gegenerklärungen zugestellt. Nach Eingang der Gegenerklärungen, spätestens nach Ablauf der dafür geltenden Wochenfristen, ordnet die Vorsitzende die Übersendung der Akten an das Revisionsgericht an. Zuständiges Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof. Die Aktenübersendung obliegt der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft Regensburg leitet die Akten über die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg dem Generalbundesanwalt zu, der sie dann zusammen mit seinem Antrag dem Bundesgerichtshof vorlegt. Zu den Ausführungen im Rahmen der Vorlage erhält die Verteidigung rechtliches Gehör. Den restlichen Ablauf des Revisionsverfahrens bestimmt der Bundesgerichtshof. Wann mit einer Entscheidung des Revisionsgerichts gerechnet werden kann, lässt sich nicht prognostizieren.

Thomas Polnik
Vorsitzender Richter am Landgericht
Pressesprecher